Die Beklagten besuchten am 25.10.2003 das Bundesligaspiel Hansa Rostock – Hertha BSC.

In der 55. Minute verließ der Beklagte zu 1) den Stehplatzbereich 89 der Nordosttribüne (Fankurve) und ließ sich in den von einer 3,10 m hohen Mauer umfriedeten, tieferliegenden Innenbereich des Stadions herabgleiten. Die Ordner schafften es nicht, ihn festzuhalten, und es gelang ihm, auf das Spielfeld vorzudringen. Am Mittelkreis versuchte er, dem Schiedsrichter den Ball abzunehmen. Das Spiel wurde unterbrochen und nach einer kurzen Verfolgung wurde er festgehalten und abgeführt.

Ebenfalls in der 55. Spielminute nutzte der Beklagte zu 2) von der Nordwesttribüne aus die Spielunterbrechung, um in den durch die Ordner geschützten Innenbereich zum dortigen Stehplatzbereich 2 zu gelangen. Er reagierte auf die Hinweise der Ordner nicht, lief in Richtung Spielfeld, konnte aber schon nach wenigen Metern von den Ordnern gestellt und schließlich vom Spielfeld und aus dem Innenbereich entfernt werden.

Daraufhin teilte der Stadionsprecher den Zuschauern mit, dass ein Betreten des Innenraumes durch die Zuschauer unbedingt zu unterbleiben habe.

Etwa 20 Minuten später, in der 73. Spielminute, verließ der Beklagte zu 3) unberechtigterweise den Block, für den er eine Eintrittskarte besaß, lief um den Stehplatzbereich in Richtung des Sitzplatzbereichs der Westtribüne, gelangte an die Umfriedung des Spielfeldes, übersprang die Werbebande und lief nackt auf das Spielfeld. Dort konnte er bereits nach wenigen Metern festgehalten werden. Lies mehr…

Verfasst von: ballmann | 12. Juli 2009

Das Wort zum Sonntag (29. KW. 2009)

Der Mensch ist besser als sein Ruf, aber schlechter als sein Nachruf.

Verfasser unbekannt

Verfasst von: ballmann | 12. Juli 2009

Optische Illusionen

Verfasst von: ballmann | 11. Juli 2009

Komplizierte Dinge auf den Punkt gebracht (5)

Wetterzeichen vom Untergang der deutschen Rechtskultur

Prof. Schünemann laut SZ zu der nun endgültig verabschiedeten gesetzlichen Regelung über Absprachen im Strafprozess

Verfasst von: ballmann | 11. Juli 2009

kurz geklickt zum Wochende (13)

Ist zufällig ein Ingenieur an Bord ?

Bounty und echte 3 D-Marken

Dr. med Dünnbrettbohrer

Beschneidung – Vorsicht, nichts für schwache Nerven !

“Pro Köln” ist rechstsextrem und darf auch so genannt werden

Verfasst von: ballmann | 10. Juli 2009

Fetischist oder treusorgender Ehemann ?

Obacht für Frauen mit hochhackigen Schuhen – ein mit Haftbefehl gesuchter Schuhdieb aus Troisdorf ist weiterhin flüchtig. Nach sieben Bonner Schuhattacken hatte ein Mann auch im Raum Köln zugeschlagen. Auf einer Straße im Grenzgebiet Köln/Leverkusen riss er zwei Frauen die Schuhe von den Füßen. Unter Tatverdacht steht laut Polizei ein 27-Jähriger – der der Polizei bereits zweimal entwischte.

Quelle: SZ

Verfasst von: ballmann | 10. Juli 2009

Endstation

LBS

Verfasst von: ballmann | 10. Juli 2009

Schweigen ist Gold

Der Rechtsanwalt erhält gem BRAGebO § 31 Abs 1 Nr 4 eine Erörterungsgebühr, wenn die Sache unter seiner Beteiligung erörtert wird. Nicht erforderlich ist, daß der Anwalt hierzu selbst eine Argumentationstätigkeit entfaltet, mündlich seinen Standpunkt darstellt oder Erläuterungen abgibt.

OLGR Saarbrücken 2000, 398-399

Das Phänomen, sich an einer Erörterung zu beteiligen, ohne ein Wort zu sagen, war bereits hier erörtert worden.

Die Entscheidung kann zwanglos auf die heutige Terminsgebühr nach dem RVG angewandt werden.

Verfasst von: ballmann | 9. Juli 2009

Mord im Dresdner Gericht – Rechtsradikaler als Täter

Das Opfer des Täters ist eine 31-jährige Apothekerin aus Ägypten, Mutter eines 3-jährigen Kindes und im 3.Monat schwanger. Ihr Mann ist Pharmakologe und als Stipendiat der ägyptischen Regierung in Dresden am Max-Plank-Institut tätig.

Im Sommer letzten Jahres flezte sich der spätere Täter, ein arbeitsloser Russlanddeutscher (28), auf der Schaukel eines Spielplatzes. Als die junge Frau ihn bat, Platz für ihr Kind zu machen, beleidigte er sie mit den Worten Islamistin, Schlampe, Terroristin.

Auf die Anzeige der Frau wurde der Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 780 € verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung mit dem Ziel einer Freiheitsstrafe ein, da der Mann in der Verhandlung geäußert hatte, solche Leute seien nicht beleidigungsfähig, da sie keine richtigen Menschen seien.

In der Berufungsverhandlung vor dem LG Dresden äußerte der Angeklagte nach einem Bericht des Tagesspiegel Sympathien für die NPD.

Zunächst fragte Alex W. die Ägypterin im Saal, “haben Sie überhaupt ein Recht, in Deutschland zu sein?” Dann setzte er nach, “Sie haben hier nichts zu suchen”. Der Russlanddeutsche wurde lauter und drohte, “wenn die NPD an die Macht kommt, ist damit Schluss. Ich habe NPD gewählt.

Unmittelbar danach erstach er die Frau vor den Augen ihres Mannes und ihres Kindes mit 18 Messerstichen

Verfasst von: ballmann | 9. Juli 2009

Ein bisschen Schwund ist immer

Im Mietvertrag war die Größe der Wohnung mit 55,75 qm angegeben.

Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt.

Jetzt hat die Mieterin nachgemessen und siehe da: Die Wohnung ist nur 51,03 qm groß.

Macht nichts, sagt der BGH: Bei dem Mieterhöhungsverlangen ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche und nicht die geringere tatsächliche Wohnfläche zugrunde zu legen ist, wenn die Flächenabweichung nicht mehr als 10 % beträgt. In einem solchen Fall liegt die Abweichung innerhalb der Toleranzgrenze für die Verbindlichkeit von Wohnflächenvereinbarungen, wie sie der Senat auch für den Fall einer zum Nachteil des Vermieters wirkenden Flächenabweichung angenommen hat.

BGH Urteil vom8. Juli 2009 – VIII ZR 205/08 (Pressemitteilung)

Verfasst von: ballmann | 9. Juli 2009

Internationaler Erfolg

russisch

Verfasst von: ballmann | 9. Juli 2009

Polizistisch für Anfänger

Eine Polizeidienstelle schreibt der anderen:

Verdächtige Wahrnehmung

Hier: Übersendung von Unterlagen

Während der Dienstdurchführung der Polizeiinspektion X, Zentrale Fahndungseinheit, wurden am yy.xx.zz Feststellungen zu Personen und Fahrzeugen getroffen.

Im Zusammenwirken mit Kräften der Polizeisinspektion AA wurden diese in der Folge einer Konrolle unterzogen.

Im Ergebnis dieser Kontrolle wurden die im Bezug benannten Anzeigen gefertigt.

Die Übersendung der Unterlagen erfolgt zum Zwecke der Vervollständigung der im Bezug benannten Vorgänge.

Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

Das Fell des Bären ist verteilt

Lars, der Vater des süüüßen Berliner Eisbären Knut steht im Eigentum des kleinen Zoos in Neumünster. Lars war zu Fortpflanzunszwecken an den Berliner Zoo prostituiert verliehen worden. Zwischen den Zoos war vereinbart worden, dass das Erstgeborene den Neumünsteranern, das Zweitgeborene den Berlinern, etc. gehören sollte.

Nachdem Knuts Mutter den Kleinen verstossen hatte, hätte Knut eigentlich …. Nun ja, die weitere Geschichte ist bekannt, schnief.

Neumünster war mit dem endgültigen Verbleib Knuts in Berlin einverstanden, wollte jedoch an den Merchandising – Einnahmen aus der Vermarktung des neuen Berliner Bären beteiligt werden.

Da eine Einigung zunächst nicht zustande kam, erhob der Zoo aus Neumünster vor dem LG Berlin eine Stufenklage auf Auskunft und spätere Zahlung.

Jetzt hat man sich auf die Zahlung von (bärigen hö, hö) 430.000 € (350.000 sofort, den Rest in 2 Raten in 2010 und 2011) verglichen.

Schade eigentlich, das Urteil hätte mich interessiert.

Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

“Bitte nicht stören” – kann gefährlich werden

Die Klägerin buchte bei der Beklagten eine Reise nach Ägypten Sie bewohnte im dortigen Hotel ein Einzelzimmer.

Am 31. Mai fand kein Zimmerservice statt, weil die Klägerin an ihr Zimmer ein “Don’t disturb”-Schild gehängt hatte. Der Klägerin wurde ein Nachrichtenzettel unter der Tür durchgeschoben, wonach ihr Ehemann angerufen habe und sich Sorgen mache, da sie sich nicht gemeldet habe. Der Ehemann der Klägerin rief auch die Beklagte selbst an, damit diese veranlasse, dass das Zimmer der Klägerin überprüft werde. Zwei weitere Nachrichtenzettel, darunter eine Nachricht des Hotels mit dem Hinweis, man habe versucht, sie zu erreichen, sie möge sich dringend melden, wurden der Klägerin am 1. Juni unter der Tür durchgeschoben.

Das Schild “Don’t disturb” hing an diesem Tag noch immer an der Zimmertür. Im Laufe des Tages wurde das Hotelzimmer dann geöffnet. Die Klägerin lag mit einer durch akutes Nierenversagen bedingten Harnvergiftung ohnmächtig auf dem Bett.

Sie wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht und befand sich fünf Tage im Koma. Die Klägerin war bis Ende November 2007 arbeitsunfähig. Sie leidet als Folge der Harnvergiftung noch heute unter Problemen mit der Sprache.

Die Klägerin behauptet, sie habe in dem Urlaub zuvor jeden Abend um 20 Uhr ihren Ehemann angerufen. Am Abend des 30. Mai habe sie sich auf ihr Zimmer begeben, weil sie sich nicht wohl gefühlt habe. Sie habe dann aufgrund einer schweren Magen-Darm-Störung hohe Flüssigkeitsverluste erlitten und das Bewusstsein verloren. Ihr Ehemann habe mindestens 20 Mal an der Hotelrezeption angerufen und verlangt, ihr Zimmer zu kontrollieren, da ihr etwas zugestoßen sein müsse. Hierzu behauptet die Klägerin weiter, dass dann, wenn die Hotelmitarbeiter auf die Anrufe ihres Ehemannes reagiert hätten und sie bereits am 31. Mai gefunden hätten, eine Infusion durch den Hotelarzt genügt hätte, um ihren Gesundheitszustand wieder herzustellen. Lies mehr…

Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

Komplizierte Dinge auf den Punkt gebracht (4)

Oliver war Rechtsanwalt und auch sonst hatte er in seinem Leben noch keinen geraden Satz hervor gebracht.

Die Frau von Welt via Rechtsanwalt News

Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

Stilfragen

Hier beschwert sich Rechtsanwalt Hoenig über das Outfit des Haftrichters (Schlabberjeans, kariertes Hemd, drei Knöpfe oben offen; Sandalen, Socken)

Hier indes offenbart er eine gewisse Bewunderung für einen Kollegen, der ohne Robe bei Gericht auftritt.

Ja wie denn nun ?

Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

Gekonnt beleidigen

Nachdem die Straflosigkeit des durchgeknallten Oberförsters bereits geklärt worden war, wurde nunmehr bekannt, dass auch der Satz “Ich hau Dir auf die Fresse” nach Ansicht des AG Hamburg keine Beleidigung darstellt.

Für den ambitionierten, aber strafscheuen Beleidiger ergeben sich damit neue, bislang nicht für möglich gehaltene Variationsmöglichkeiten.

via beck-blog

Verfasst von: ballmann | 7. Juli 2009

Chef der Bad Bank der Öffentlichkeit vorgestellt

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Verfasst von: ballmann | 7. Juli 2009

Jörg und die Düsseldorfer Tabelle

Jörg war verheiratet und hat 3 Kinder: Sven (13), Kathrin (9) und Mario (4). Die 3 leben bei ihrer Mutter.

Jörg verdient ca. 1.700 € (netto, abzüglich Fahrtkosten und Gewerkschaftsbeitag).

Nach der Düsseldorfer Tabelle muss er daher Kindesunterhalt wie folgt zahlen:

Sven : 365 €- 82 € KiGeldanteil = 295 €

Kathrin: 322 €- 82 € KiGeldanteil = 240 €

Mario: 281 € - 85 € KiGeldanteil = 196 €

macht zusammen       731 €

Jörg verbleiben daher im Monat noch 969 €

Die Kindesmutter erhält die 731 € und 498 € Kindergeld (164 x 2 + 170) = 1.229 €. Über die Verwendung des Geldes muss sie Jörg keine Rechenschaft ablegen. Jörg hat die Stirn gerunzelt als er gehört hat, dass seine Ex mit Mr. Next ohne die Kinder in Urlaub geflogen sind.

Die Kinder sind an jedem 2. Wochenende, an den 2. Feiertagen und die Hälfte der Ferien bei Jörg zu Besuch. Abzüge vom Unterhalt darf er für diese Zeit nicht vornehmen. Die Fahrtkosten für die Besuche trägt Jörg allein.

Jörg ist sauer darüber, dass die Kinder für die Besuche bei ihm keine Wechselklamotten mitbekommen und er sie komplett neu eingekleiden musste.

Der Kragen ist ihm geplatzt, als die Mutter verlangt hat, dass er sich finanziell an dem Nachhilfeunterricht für Sven, den Reitstunden für Kathrin und dem neuen Kinderbett für Mario beteiligen soll.

Verfasst von: ballmann | 6. Juli 2009

Der Bauvertrag

(speziell für die nette Frau Pfarrerin erklärt)

“…Und er führte den Bauherren an eine große Zeichnung und sprach:

Siehe, alles dieses will ich Dir bauen und nicht Sturm noch Hagelschlag sollen mich daran hindern, termingerecht zu übergeben.

Und es wird keine Mehrkosten geben und es soll sein eine große Gewährleistung viele Jahre, auf daß nicht Feuchtigkeit, Risse und Zugluft Deine Tage trüben.

Und der Bauherr unterschrieb viele Male, jauchzte und lobpreisteies (edit nach sachkundigem Hinweis) alle himmlischen Mächte.

Doch alsbald erhob sich ein großes Jammern und Wehklagen…”

(Architektensprüche; Kapitel 9, Vers 4)

Tip: Bauvertrag bis zur letzten Heftzwecke ausverhandeln.

Wenn dies nicht mehr möglich ist, Krankenversicherungspolice dahingehend erweitern, daß in der Nervenklinik Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht.

Quelle: Stenkelfeld

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