Verfasst von: ballmann | 29. September 2009

Ballmann zieht um

Liebe Leserinnen und Leser,

ab sofort ist dieser/s freundliche blog zu erreichen unter der Anschrift

www.richter-ballmann.info

Alle alten Artikel und Kommentare ziehen mit.

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Die mir Wohlgesonnenen bitte ich die blogroll, Favoritenleiste und feedreader zu ändern.

Ich würde mich freuen, Sie auch auf der neuen Seite begrüssen zu können

Verfasst von: ballmann | 29. September 2009

Körpersprache

coachinghier gefunden

Welcher Coach hat ihr das beigebracht?

Und warum?

Verfasst von: ballmann | 29. September 2009

Schwanger ist nicht behindert

Eine hochschwangere Frau hatte in München ihren PKW auf einem Behindertenparkplatz schräg gegenüber der Praxis ihres Frauenarztes abgestellt. Ein entsprechender Sonderparkausweis war im Fahrzeug nicht ausgelegt, sondern lediglich eine leere Plastikhülle mit der Beschriftung „Mutterpass“ erkennbar.

Der PKW wurde abgeschleppt, die Klägerin erhielt einen Kostenbescheid über 173 €.

Ihre dagegen gerichtete Klage war erfolglos. Insbesondere liege kein Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz vor:

Menschen sind nach § 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Die in keiner Weise näher substantiierte Behauptung der Klägerin, hochschwangere Frauen litten (generell) unter derselben außergewöhnlichen Gehbehinderung wie entsprechend Schwerbehinderte, ist vor diesem Hintergrund nicht haltbar. Mag in Einzelfällen schwangerschaftsbedingt auch eine derartige körperliche Beeinträchtigung (Gehbehinderung) eintreten, so ist diese jedenfalls keine dauerhafte Funktionsbeeinträchtigung im oben genannten Sinn. Schon allein dieser Umstand stellt einen hinreichenden sachlichen Grund für die von der Klägerin gerügte Differenzierung durch den Normgeber dar.

BayVGH Urteil vom 22.06.2009, KommunalPraxis BY 2009, 310

Verfasst von: ballmann | 28. September 2009

Pleite für Kalaschnikow

Durch sie starben vermutlich mehr Menschen als durch die Atombombe.

Sie prangte vom Stern der RAF und ziert noch heute die Nationalflagge Mosambiks:

Die berühmt berüchtigte Kalaschnikow (offiziell Sturmgewehr AK-47)

Wüsste man es nicht besser, es wäre die zu Tränen rührende Traummeldung aller Friedensbewegten:

Die Herstellerfirma der Kalaschnikow steht vor dem Konkurs.

Quelle: Handelsblatt

Verfasst von: ballmann | 28. September 2009

Nicht ohne meinen Anwalt

An einem Fahrzeug der Klägerin (einer gewerblichen Autovermietung) war ein  Schaden verursacht worden, den – was von vornherein unstreitig war – der Versicherungsnehmer der beklagten Versicherung verschuldet hatte und für den die Versicherung daher zu 100% einstehen musste.

Die Klägerin beauftragte einen Anwalt mit der Schadensregulierung.

Die Beklagte weigerte sich, die Anwaltskosten zu übernehmen, da es sich um einen einfach gelagerten Verkehrsunfall handele.

Dazu meint das AG Kassel:

Wenn sich aber Versicherer – was gerichtsbekannt ist – selbst bei der Regulierung von – jedenfalls für den Rechtskundigen – in tatsächlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht eindeutigen Haftungsfällen, bisweilen unter bewusster Missachtung obergerichtlicher Rechtsprechung, auf juristische Spitzfindigkeiten kaprizieren, so dürfte es für die Beklagte leicht einzusehen sein, dass die Unfallabwicklung selbst bei dem Haftungsgrunde nach eindeutigen Haftungsfällen, bei denen die Einstandspflicht der Versicherung des Schädigers dem Grunde nach feststeht, eben nur scheinbar um „einfach gelagerte“ Verkehrsunfälle handelt.

AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009  NJW 2009, 2898

Verfasst von: ballmann | 27. September 2009

Wahlanalyse

Wahlbeteiligung

bei knapp 71%. Fast ein Drittel der Wahlberechigten haben von ihrem urdemokratischen Recht keinen Gebrauch gemacht, sich von diesem Staat anscheinend verabschiedet. Die Nichtwähler sind mittlerweile die zweitstärkste Gruppierung. Das muss erschrecken.

An den Unis wird im kleinen ÖRecht-Schein das Thema Wahlpflicht fröhliche Urständ feiern.

CDU/CSU

Trotz Kanzlerinnen-Bonus und guten Rahmenbedingungen gegenüber dem schon schwachen Ergebnis von 2005 ein weiterer Stimmenrückgang. Dramatisch sind die Verluste der CSU in Bayern. Was wird aus zu Guttenberg, wenn die FDP (Brüderle, Prost) das Wirtschaftsministerium einfordert? Löst er den Regionalquerulanten Seehofer als MP in Bayern ab?

Der Kassensturz wird gemacht werden müssen und er wird grausam werden.

SPD

Sie bekommt mit sechsjähriger Verspätung die Rechnung für die – aus meiner Sicht - immer noch notwendige und richtige, nur zu spät eingeleitete agenda 2010 präsentiert. Sie wird sich nach links bewegen. In Thüringen und im Saarland wird es rot-rot-grüne Koalitionen geben. Zum endgültigen Schwur kommt es dann nächstes Jahr bei der Landtagswahl in NRW. Lies mehr…

Verfasst von: ballmann | 27. September 2009

Das Bild des Tages

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Verfasst von: ballmann | 27. September 2009

Freiwillige Selbstkontrolle?

Michael Graeter ist Klatschkolumnist (und diente einst als Vorbild für Baby Schimmerlos).

Letztens war er bei Kerner zu Gast und munkelte dort, der wahre Grund, warum Edmund Stoiber vor 4 Jahren nicht nach Berlin gegangen sei, habe etwas mit einer CSU-Bundestagsabgeordneten aus Rosenheim zu tun.

Nun ja.

Just dieses Gespräch mit Graeter ist in der ZDF-Mediathek nicht zu sehen, der Rest der Kerner-Sendung schon.

Nun ja.

Schaden am Magnetband oder so

Verfasst von: ballmann | 27. September 2009

Parteien zur Bundestagswahl

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Verfasst von: ballmann | 27. September 2009

Zufallsfund

RA Hoenig berichtet –  ziemlich geladen – über eine fehlgeschlagene Ladung. Seit der Privatisierung der Bundespost und des Wegfalls des Briefbeförderungsmonopls häufen sich solche Vorfälle.

Ein Beispiel:

Der Gerichtsvollzieher pfändet beim Schuldner einen PKW.

Als er dessen Kofferraum öffnet, findet er drei Kisten mit auszutragender Post, darunter ca. 20 Zustellungen unseres Amtsgerichts.

Nein, ich arbeite nicht als Zusteller„, erzählt der Schuldner dem verblüfften Gerichtsvollzieher. „Die Kisten stammen von einem Bekannten. Der ist Zusteller, hat im Moment aber keine Zeit die Briefe auszutragen.“

Ein ehedem verbeamteter Briefträger (zumal auf Verfassungstreue geprüft!) sah die Beförderung und Auslieferung einer schlichten Ansichtskarte noch als staatlichen Hoheitsakt an und hätte es nicht gewagt, an ein solches Dienstvergehen auch nur zu denken.

Verfasst von: ballmann | 26. September 2009

Überdosis Gaddafi

Der Chef der Bad Bank libyische Präsident Gaddafi sollte vor der UNO in New York eine fünfzehnminütige Rede halten.

Er hat ein wenig überzogen (zeitlich) und für die Darlegung seiner Gedanken 94 Minuten benötigt.

Bereits nach 75 Minuten  Übersetzung aus dem Hocharabischen brach einer der Dolmetscher mit den Worten „Ich kann nicht mehr“ zusammen und musste abgelöst werden.

Quelle: SPON

Verfasst von: ballmann | 26. September 2009

Kurz geklickt zum Wochenende (23)

Verfasst von: ballmann | 25. September 2009

Altweibersommer

1. Einer älteren Frau steht kein Anspruch gegen den deutschen Wetterdienst (bzw die beklagte Bundesrepublik) dahingehend zu, daß die Bezeichnung einer Schönwetterperiode mit „Altweibersommer“ in für die Medien gefertigten Wetterberichten zu unterlassen wäre. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist nicht ersichtlich.

2. Die Personengruppe „alte Frau“ ist nicht beleidigungsfähig, denn sie ist nicht klar umgrenzt und bestimmt

Landgericht Darmstadt NJW 1990, 1997

Verfasst von: ballmann | 25. September 2009

Bei Verkehrskontrolle: Ruhe bewahren!

Verfasst von: ballmann | 25. September 2009

Käufer´s Vorsichtigkeit

Markenblog berichtet: Das in China hergestellte i9 sehe dem iphone zum Verwechseln ähnlich, weswegen Apple Händler, die das i9 anbieten, abmahnen lässt.

Bei ebay ist das i9 noch erhältlich (direkt aus China) und wird so beworben:

i9

Weiter unten heisst es:

  • Wir bieten Sie 1 Jare Garantie
  • Falls das Artikel defekt ist,bitte teilen Sie uns mit innerhalb 3 Tage nach dem Empfang des Artikel.
  • Das Artikel soll in seinem original Umstand zurückgesendet werden, damit es zurückgezahlt oder ersetzt wird.
  • Das Artikel kann nicht zurückgezahlt werden in 7 Tage,es wird nur repariert werden
  • Käufer muss alle angefallene Fracht Kosten tragen

Ich denke, man sollte vom Kauf doch eher abraten.

Verfasst von: ballmann | 24. September 2009

Sittenverfall

Ein katholischer Priester hat in Szamotuly (Polen) eine Bank überfallen und umgerechnet 1.450 € erbeutet.

Er brauchte das Geld, um seine Lebesgefährin und das gemeinsame Baby zu unterhalten.

Quelle: SZ

Verfasst von: ballmann | 24. September 2009

Der Friedhof der Aktionäre?

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Verfasst von: ballmann | 24. September 2009

Das Gebiss und die harte Nuss

Die Kirschtaler-Entscheidung des BGH ist nicht ohne Vorbild.

Bereits 2006 erkannte das OLG Köln:

1. Ein Produktfehler ist nicht anzunehmen,  wenn ein Verbraucher beim Verzehr eines mit Schokolade ummantelten Erdnussriegels auf eine „überharte“ Erdnuss beißt und dadurch seine Prothese zerstört wird

2. An den Zustand der Erdnüsse in dem Riegel kann der verständige Verbraucher keine weiter gehende Erwartung haben als die, dass sich die Nüsse in dem von der Natur mitgegebenen Zustand befinden. Da Naturprodukte in ihrer Form und Größe, aber auch in ihrer Konsistenz nicht stets die gleiche identische Beschaffenheit aufweisen können wie rein industriell hergestellte Produkte, muss der Verbraucher auch mit Abweichungen (im Härtegrad) rechnen

OLG Köln NJW 2006, 2272

Verfasst von: ballmann | 24. September 2009

Volksverhetzung?

Die nachfolgende widerliche und erbärmliche Hetzschrift hat die NPD im Wahlkampf verbreitet:

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Juristische Fragen:

1. Erfüllt das den Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB)?

2. Liese sich ein Verbotsantrag u.a. auf diese Hetzschrift stützen?

Verfasst von: ballmann | 23. September 2009

good news – bad news

Ein 28-jähriger Dortmunder hatte seine Bürotasche mit wichtigen Arbeitsunterlagen in der S-Bahn vergessen.

Die gute Nachricht: Die Polizei hat sie ihm wieder gebracht.

Die Schlechte: In der Tasche waren auch 2 Päckchen mit Marihuana

Quelle: SZ

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