Rechtsanwalt Brandau erklärt, warum es steuerlich günstiger ist, sich erst nach Silvester zu trennen.
Umgekehrt gilt: Heirat und Geburt (Zeugung genügt nicht !) eines Kindes sollten möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden.
Dann kann man die Vorteile der Zusammenveranlagung und den Kinderfreibetrag noch für das ganze Jahr 2008 nutzen
Warnhinweis:
Inkongruenz zwischen steuerrechtlichem und familienrechtlichem Trennungsdatum kann zu unangenehmen Nachfragen führen


Das mit der Heirat könnte ja noch klappen, aber mit der Geburt des Kindes … könnte ein bischen knapp werden.
Von: doppelfish am 6. Dezember 2008
um 16:04
Zum letzten oder vorletzten Jahreswechsel gab es auch vorgezogene bzw. verzögerte Geburten wg. der Umstellung des Elterngeldes. Gutverdiener haben verzögert, Schlechtverdiener vorgezogen.
Von: AlterEgo am 6. Dezember 2008
um 16:12
Ach du grüne Neune. Das nennt man dann “Familienpolitik”? Oder “familienfreundliche Politik”?
Demnächst in der NJW: “Einleitung und Durchführung der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Gesetzgebung.”
Von: doppelfish am 6. Dezember 2008
um 17:48
Fehlalarm, siehe § 32 Abs. 3 EStG: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
Von: fernetpunker am 7. Dezember 2008
um 18:56