Verfasst von: ballmann | 6. Dezember 2008

3 ganz legale Steuertipps

Rechtsanwalt Brandau erklärt, warum es steuerlich günstiger ist, sich erst nach Silvester zu trennen.

Umgekehrt gilt: Heirat und Geburt (Zeugung genügt nicht !) eines Kindes sollten möglichst noch in diesem Jahr vollzogen werden.

Dann kann man die Vorteile der Zusammenveranlagung und den Kinderfreibetrag noch für das ganze Jahr 2008 nutzen

Warnhinweis:

Inkongruenz zwischen steuerrechtlichem und familienrechtlichem Trennungsdatum kann zu unangenehmen Nachfragen führen


Antworten

  1. Das mit der Heirat könnte ja noch klappen, aber mit der Geburt des Kindes … könnte ein bischen knapp werden.

  2. Zum letzten oder vorletzten Jahreswechsel gab es auch vorgezogene bzw. verzögerte Geburten wg. der Umstellung des Elterngeldes. Gutverdiener haben verzögert, Schlechtverdiener vorgezogen.

  3. Ach du grüne Neune. Das nennt man dann “Familienpolitik”? Oder “familienfreundliche Politik”?

    Demnächst in der NJW: “Einleitung und Durchführung der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Gesetzgebung.”

  4. Fehlalarm, siehe § 32 Abs. 3 EStG: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html


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