für den Zivilrichter die bestmöglichste Beendigungsform des Prozesses, ist er doch dann der lästigen Pflicht enthoben, eine Entscheidung treffen zu müssen.
Das sieht der Gesetzgeber ebenso und gebietet dem Richter strengstens, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung bedacht zu sein (§ 278 I ZPO). Für die beteiligten Rechtsanwälte hält er eine Extrabelohnung in Form einer Eingungsgebühr bereit, die aus gutem Grund an der Spitze des Vergütungsverzeichnisses steht.
Der schnelle und damit zeitsparende Abschluss eines Vergleichs scheitert daher zumeist nur an den (anfangs) noch widerspenstigen Parteien.
Zur Überwindung dieses (meist sinnlosen) Widerstandes und um den Parteien deutlich zu machen, wie sinnvoll, gerecht und vernünftig der vorgeschlagene Vergleich ist, sind die schauspielerischen Fähigkeiten des Richters gefragt:
Bei einem Kollegialgericht bietet sich insoweit die „good-cop-bad-cop-Methode“ an.
Erfahrenen Amtsrichtern gelingt es aber mühelos, abwechslend in beide Rollen zu schlüpfen.
Verlassen nach einem Vergleichsabschluss beide Parteien gleich übellaunig den Saal, deutet dies in aller Regel daraufhin, dass ein gerechter Vergleich geschlossen wurde.
Kommt es trotz allen Bemühens nicht zum Vergleichsabschluss, kann es zur eigenen Überraschung des Gerichts durchaus vorkommen, dass das anschließende Urteil dem Vergleichsvorschlag entspricht.


Und dann gibt es ja noch die alte Faustformel: wer sich von beiden Parteien nicht vergleicht, verliert. Aber die ist ja nur Gerücht.:-))
Und sonst gibt es noch die Methode: http://der-rechthaber.de/index.php/2008/08/vergleichen-sie-sich-gefalligst/
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 08:30
Nanu. Hier werden comments verschluckt. Zensur, Herr Ballmann!
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 08:58
nein, keine Zensur
Wenn ein comment einen link enthält, veröffentlicht das System von wordpress diesen nicht sofort, sondern wartet darauf, dass ich ihn freigebe.
Da ich aber noch eine Nebentätigkeit ausübe und deshalb nicht ständig hier aufpassen kann, dauert es bis zur Freigabe manchmal ein bisschen
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 09:02
ich finde prozessvergleich völligen blödsinn. wenn man sich vergleichen will, dann hat man das außergerichtlich auf die reihe zu bekommen und muss damit nicht erst ein gericht belästigen.
was streitg ist, ist nur mal streitig und wird dann nach recht und gesetz durch eine unabhängige person entschieden.
auch die erstinitiative des gerichtes einen eigenen vergleichsvorschlag zu äußern halte ich für sehr problematisch. es gibt richter, bei denen man leider das gefühl bekommt, ein vergleich sei das beste mittel eine unliebsame akte vom tisch zu bekommen. schlichtweg, weil die materie zu kompliziert ist. immer wieder anzutreffen im gesellschafts/wirtschaftsrecht. wenn man zu einem vergleich ,,geprügelt“ wird, der aufgrundlage eines vergleichsvorschlages des gerichtes beruht, der weit unter der klageforderung lag, und das in einer aggressiven art und weise, die völlig unpassend ist tut, ist diese regelung dermaßen fehlinterpretiert, dass man dem mandanten nur noch auf einer art und weise helfen kann….taschentücher reichen und auf die berufung vertrösten, ob der hoffnung, dass mit höhrerer besoldungsstufe die rechtskenntnis wächst…. es gibt leider wenig richter/innen die sich, wenn es denn zu einem vergleichsvorschlag kommt, die mühe machen diesen fair für beide seiten zu formulieren. denn das setzt voraus, dass man sich dann ja auch mal mit der akte beschäftigen müßte…..ohha….es droht arbeit. die wiederum läuft ja dem vergleich- sinn zuwider….
ja ja, wieder mal eine a.M…….
Von: Anna am 28. Januar 2009
um 09:03
ein ganz und gar böswilliges
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 09:04
Da durfte ich schon morgens schmunzeln. Mal ein Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil, das kommt vor, aber ein Urteil mit Urteilsbegründung? Das klassische Urteil hat tatsächlich Seltenheitswert.
Oft genug, aber nicht immer, ist ein Vergleich die bessere Variante (die Gründe dafür sind vielfältig) und die einzige Möglichkeit, einen Rechtsstreit in einem für die Parteien vertretbaren Zeitraum zu beenden.
Wenn nur die zusätzlichen Kosten nicht wären, die den anwaltlich vertretenen Parteien dadurch auferlegt werden (abseits des fern scheinenden Prozessrisikos), wären Vergleiche auch wirtschaftlich einleuchtend.
Von: Andreas Reichhardt am 28. Januar 2009
um 09:05
Ach so. Na sowas. Muss dann mein wordpress ja auch machen. Verklagen, alle verklagen!
Jaja, der Vergleich. Und schwupps schiebt der Richter die Verantwortung für den Ausgang des Prozesses auf die armen Anwälte ab.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 09:23
@ Rechthaber
der von Ihnen verlinkte Fall ist ja echt gruselig. So soll es nichts ein.
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 09:37
Ja, dazu fällt einem „nichts ein“.
Niemand traut sich übrigens, gegen diesen Ihren Kollegen etwas zu tun – zumal es letztlich auch nichts bringt. Befangenheitsanträge führen zu massiver Verzögerung, und was dann käme (Kollege), ist auch nicht wirklich viel besser (Geschäftsverteilungsplan).
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 09:53
aus Ihnen, Anna, spricht die mangelnde forensischse Erfahrung
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 10:05
Vor allem höre ich einen uneingeschränkten Glauben an die Gerechtigkeit aus Annas Zeilen. Uh.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 10:13
„Bei einem Kollegialgericht bietet sich insoweit die “good-cop-bad-cop-Methode” an.“
Funktioniert aus eigener Erfahrung auch zwischen Einzelrichter und Referendar
Von: Consigliere am 28. Januar 2009
um 10:21
@ Rechthaber
so einen „Kollegen“ hatte ich auch einmal.
Die Anwälte wussten sich zu helfen: Widerrufsvergleich als Scheingeschäft
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 10:28
Oh nein. Wenn die Parteien da sind, wie immer, ist doch nix mit Widerruf. Wenn da einer auch nur „Widerufsvergleich“ piepsen würde, läg ihr Kollege mit heraustretenden Halsschlagadern quer auf dem Richterpult.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 10:46
liegen lassen
der muss aufnehmen, was die Parteien wollen
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 10:49
Was sagen die Fachleute zu dem immer wieder auftauchenden Argument, dass sich eine hohe Vergleichsquote in Richterbewertungen positiv auswirkt?
-Frank
Von: Frank Jermann am 28. Januar 2009
um 11:04
dass das dummes Zeug ist
zu dienstlichen Beurteilungen für Richter werde ich demnächst mal einen eigenen thread aufmachen
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 11:06
@ballmann Ernsthaft: er tut es nicht. Ich sagte ja an anderer Stelle schon, dass die Ríchterrealität an anderen Orten Ihre Vorstellungskraft sprengen dürfte.
@Jermann Keine Ahnung ob ich Fachleut bin. Aber die Erledigungsquote ist mitentscheidend, und mit einem frühen Vergleich steigt diese. Hier ist Tätigkeit als gerichtsnaher Mediator momentan der Gashebel zum Beförderungsglück, offenbar.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 11:07
@ Frank
wie Sie sehen sind sich der Rechthaber und ich hier – ausnahmsweise – mal nicht einig
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 11:15
Ballmann, welche Wortwahl!
In Bezug auf den Inhalt schenke ich Ihnen allerdings wenig Glauben: Die Justizverwaltung kennt den Unterschied der Belastung der Geschäftsstellen durch streitige und verglichene Verfahren. Und da meinen Sie, dass die Richter, die viel Arbeit produzieren, deren Lieblinge sind?
-Frank
Von: Frank Jermann am 28. Januar 2009
um 11:22
@ballmann Nun ja, „it´ll be allright if we disagree“ singt Herr Zevon. Aber es mag ja bundeslandspezifische Besonderheiten geben. Hier führen gute Vergleiche gerade bei einer „Überhörung“ durch den Präsidenten bei Proberichtern zu besseren Beurteilungen. My 2 cents.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 11:28
geordneter Rückzug:
ein gut vorbereitetes und geschickt geführtes Vergleichsgepräch entzückt sicherlich des Präsidenten Ohr.
aber die nackte Quote ist es nicht.
„Höheren Ortes“ beliebt sind die Richter, die ihre Urteile am PC selber schreiben (so wie ich)
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 11:37
Bei Annas Ansicht hoffe ich doch, dass es sich nicht nur um eine a.M. handelt, sondern um die absolute Mindermeinung. Viele Vergleiche finden doch überhaupt nur deswegen eine Basis, weil mal ein neutraler Dritter als Vermittler da steht und/oder unverbindlich seine „vorläufige Ansicht“ kund tut.
Nebenbei gehörte Mediation und öknonomische Analys des Rechts ins Pflichtprogramm des Studiums!
Mein Ausbildungsrichter hatte allerdings den besten Spruch dazu: „Sie brauchen nicht glauben, dass ich hier jeden Zirkus mitmache, um einen Vergleich rauszuholen. Wenn das hier so weiter geht, ist das Urteil nämlich schneller diktiert, als diese Diskussion hier noch dauern kann!“
Von: Lionel Hutz am 28. Januar 2009
um 11:44
Oh. Dann müsste auch die Richteringattin beliebt sein. Aber hier schreiben meanwhile fast alle ihre Urteile selbst. Auch ein Grund, warum Pebb§y Unsinn ist (da das nicht berücksichtigt wird) und warum Richter unterbezahlt sind. Siehe irgendwo anders ein thread.:-)
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 11:44
@ Lionel Hutz
Legen Sie bitte eine Liste aus. Ich möchte unterschreiben
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 11:49
Wenn die Herren Richter ein wenig weniger vergleichen würden, kämen sie auch mal dazu, das Gesetz anzuwenden und dabei gewisse Vorkenntnisse zu erwerben…
… die in anderen, streitigeren Verhandlungen gelegentlich ganz nützlich wären.
Von: Lurker am 28. Januar 2009
um 11:57
@ Lurker
Ein guter Vergleichsvorschlag setzt die vorherige Durchdringung der Gesetze notwendig voraus
Von: ballmann am 28. Januar 2009
um 11:59
Übrigens, Herr Ballmann: es gibt hier, nicht allzuweit entfernt, einen Richter, der seit Jahrzehnten scheidet, jedoch seit mindestens 6 Jahren kein Unterhaltsurteil mehr geschrieben hat. Eben weil er alles zwangsvergleicht. Mittlerweile räumt er im geheimen Kreise ein, dass er das Urteileschreiben verlernt habe.
Not kidding. Sachen gibt´s.
Von: Der Rechthaber am 28. Januar 2009
um 11:59
„“Höheren Ortes” beliebt sind die Richter, die ihre Urteile am PC selber schreiben …“
Wobei der „tägliche“ Kram in den Akten (den Richter nicht selber erledigen) sicher oft ebenso lästig ist, oder? Und wenn das durch einen Vergleich reduziert werden kann …
Ich kenne die klare Aussage aus kompetentem Mund, dass Richter mit einer hohen Vergleichsquote in der Regel besser „wegkommen“. Nachvollziehbar ist die Motivation dazu ebenfalls, denn die Verwaltung bekommt die Schläge, wenn die Rückstände gross werden.
-Frank
Von: Frank Jermann am 28. Januar 2009
um 12:03
@Ballmann:
Zugestanden.
Ich gebe nur zu bedenken, daß ich noch selten einen Vergleichsvorschlag gehört habe, der von „50%/50% – sie wissen ja, die Risiken, die Risiken! Und dann noch die Oberinstanz! Und die Kosten!“ abgewichen ist…
Wo Beweisprobleme vorherrschen, sind Vergleiche absolut sinnvoll. Vergleiche über komplizierte Rechtsfragen aber finde ich in den seltensten Fällen angebracht, geschweigedenn sachdienlich. Zudem führt es dazu, daß die Klagen oftmals gleich einen um so höheren Sicherheitszuschlag enthalten, um so unbegründeter die eigene Rechtsauffassung ist… ;-/
Von: Lurker am 28. Januar 2009
um 13:39
@ Lurker: Vergleichsvorschläge bewegen sich in einem ziemlich schmalen Band. Jenseits der 70:30 schwinden die Erfolgsaussichten, weil die schlechter wegkommende Partei sich dann sagt, da könne sie es auch gleich auf die streitige Entscheidung ankommen lassen. Aber dieser Spielraum (50:50-70:30) wird m.E. voll ausgeschöpft.
Von: Consigliere am 28. Januar 2009
um 15:15
Meine Erfahrung (als Dümmster Anzunehmender Client)
Gewährleistungssache (20 Computer entsprachen nicht der Ausschreibung, Grosshändler vs. mich, vertrete mich selbst, da Streitwert grade noch unter der Anwaltspflicht)
Richter: Vergleichsvorschlag vor Bestellung eines SV: (meine) Konventionalstrafe (die ich an meinen Kunden wg. Terminüberschreitung zahlen musste) von der Forderung abziehen
Ich: Nein, nicht von der Forderung, sondern vom Wert der heutzutage-gerade-noch-Computer (25% weniger), keine Zinsforderung, jeder trägt Verfahrenskosten selber:
RA: Kein Abschlag, von der gesamten Forderung!
Ich: okok, 20%, keine Zinsen.
RA: Ja wo sind wir denn hier? Im Basar?
Ich: Darf ich darauf aufmerksam machen, was vorne an der Tür steht?
Richter: ?ja?
ich: V-e-r-h-a-n-d-l-u-n-g-s-s-a-a-l
Richer: lacht, (wirklich)
RA: (Leicht errötete Ohren) ok, 15%, keine Zinsen, Kosten trägt jeder selber.
Von: DAC am 28. Januar 2009
um 17:30
ich mal wieder, sie wissen schon, die die an gerechtigkeit glaubt, hätte mal ne frage, gibt es nicht rechtsordnungen, bei denen es anwälte gibt, die nix anderes machen wie außergerichtliche vergleiche zu schließen ? meine das wäre in england so ? hat da jemand mal erfahrungen wie sowas bei denen läuft ???
Von: Anna am 28. Januar 2009
um 21:06
Z: Nebenbei gehörte Mediation und öknonomische Analys des Rechts ins Pflichtprogramm des Studiums!
Ohha, wollen Sie etwas einen gewissen Praxisbezug ins Studium integrieren ?
Das Studium ist eh ne krux. Wenn ich mal wieder ne m.M. anführen darf, müßte Man(n)/ Frau sich mal die Zeit nehmen und das komplette Studium reformieren …….
Von: Anna am 28. Januar 2009
um 21:17
Zurück zum Anfang. Der Abschluss eines Vergleiches zeigt lediglich, dass die Parteien außergerichtlich nicht in der Lage gewesen sind, eine Lösung für einen Konflikt zu finden.
; aber leider egal, weil wir nach Stunden abrechnen
Ich habe mittlerweile gute Erfahrungen damit gemacht, einen persönlichen Termin mit der gegnerischeren Partei nebst RA zu vereinbaren. Wenn beide Parteien am Tisch sitzen und die Anwälte entsprechende rhetorische Fähigkeiten haben, ist bisher jedesmal eine außergerichtliche Einigung erfolgt. Und da ist die Einigungsgebühr doch etwas höher
Von: Ratatök am 29. Januar 2009
um 09:39
@Anna:
Ja tolle Idee – aber wie umsetzbar?
Ich kann, wenn ich eine Strafrechtsklausur schreibe, nicht einfach mittendrin den Stift fallen lassen und der Klausuraufsicht sagen, ich hätte gerne ein Sachverständigengutachten, ob der Täter T auch wirklich schuldunfähig bei der Tatbegehung war.
Es ist einfach m.E. nicht änderbar, dass das, was die größten Probleme in der juristischen Praxis bereitet, nämlich die Tatsachenfeststellung, einfach nicht auf Uni-Lehre übertragbar ist, wie an obigem Beispiel nur an einem von vielen Punkten verdeutlicht.
Von: studiosus juris am 29. Januar 2009
um 13:07
@Anna Nicht das Studium muss reformiert werden, sondern die Examsnvorbereitung, so dass ein Rep. in privater Qualität mit regelmäßiger Evaluation der Repetitoren auch an der Uni angeboten wird.
Mediation, ök.A. o.a. gehören nun wirklich nicht ins Studium, vielleicht am Rande in einen dbtr. Schwerpunktbereich, aber eher in die Zeit danach als Zusatzqualifikation.
Von: Marc am 29. Januar 2009
um 13:43
z: Ich habe mittlerweile gute Erfahrungen damit gemacht, einen persönlichen Termin mit der gegnerischeren Partei nebst RA zu vereinbaren. Wenn beide Parteien am Tisch sitzen und die Anwälte entsprechende rhetorische Fähigkeiten haben, ist bisher jedesmal eine außergerichtliche Einigung erfolgt. Und da ist die Einigungsgebühr doch etwas höher ; aber leider egal, weil wir nach Stunden abrechnen
so ist es fein. es geht also doch. mir scheint es aber auch so zu sein, dass die meisten anwälte keine lust auf sowas haben……ohha…..
Von: Anna am 29. Januar 2009
um 19:17
was mich sehr verwundert ist, dass auch nun die strafrechtsabteilungen den ,,vergleich“ für sich entdeckt haben.
das ist doch mal der aufreger der woche, obwohl, die nannten das ja „absprache“. klingt eigentlich vom terminus technicus völlig harmlos, bringt aber den ganzen charakter des strafrechts zum wanken…..
Von: Anna am 31. Januar 2009
um 08:53
[...] Der Monte Carlo-Vergleich ist eine besondere Form des Vergleichs, die sich in der nachstehend geschilderten prozessualen Lage großer Beliebtheit [...]
Von: Monte Carlo-Vergleich « Im Namen des Volkers am 3. Februar 2009
um 08:13
[...]
Dem Kläger grauset’s, er vergleicht sich geschwind,
Die Vergleichsgebühr stimmt den Anwalt recht lind,
Die Kammer drückt sich ums Urteil mit Mühe und Not;
In ihren Armen die Akte war tot.
Von: doppelfish am 22. Februar 2009
um 20:45
[...] hat Prozesskostenhilfe, deshalb will er in dem Zugewinnausgleichsverfahren zunächst von einem Vergleich über 13.000 € (den ich nahegelegt hatte und den die Gegenseite mitgemacht hätte) nichts wissen [...]
Von: Verlust beim Zugewinn dank Liebling Anwalt « Im Namen des Volkers am 1. März 2009
um 12:48
[...] dem beliebten good-cop-bad-cop-Spiel besteht der Vorsitzende meist auf der Rolle des good [...]
Von: Sitzgruppe « Im Namen des Volkers am 6. April 2009
um 08:20
[...] Jetzt hat man sich auf die Zahlung von (bärigen hö, hö) 430.000 € (350.000 sofort, den Rest in 2 Raten in 2010 und 2011) verglichen. [...]
Von: Das Fell des Bären ist verteilt « Im Namen des Volkers am 8. Juli 2009
um 22:02
[...] für eine Niederlage im Zivilprozess Sollte es im Zivilprozess zu keinem Vergleich kommen und der Richter ein Urteil fällen müssen, so ist meist eine der Parteien der [...]
Von: Gründe für eine Niederlage im Zivilprozess « Im Namen des Volkers am 6. August 2009
um 06:41