Verfasst von: ballmann | 10. Februar 2009

Akten für das Justizprüfungsamt

Neben dem schon erwähnten Kästchen „geschichtlich wertvoll“ befindet sich auf jedem Gerichtsaktendeckel noch die Rubrik JPA ja/nein.

Überkommt den Richter bei der Bearbeitung das Gefühl „puh, das hätte aber in meinem  Examen nicht dran kommen dürfen“ und hält er gleichzeitig seine eigene Leistung in der Akte für besonders wertvoll, so gibt ihm das Veranlassung die Akte dem Justizprüfungsamt zur Verwendung im 2. Staatsexamen vorzulegen.

Aber, Vorsicht ist geboten:

Ein hier namentlich nicht genannt werden wollender Kollege hatte eine Akte dem JPA vorgelegt.

Das JPA hat sie auch verwendet.

Aufgabenstellung: Finde gutachtlich die Fehler und entwerfe eine Rechtsmittelschrift


Antworten

  1. ich lach mich weg. unser her Dr. meinte er habe nur am olg mit zwangsvollstreckung zu tun, was bekanntlich nicht die einfachste disziplin ist. von dem anderen BGB AT zeug habe er schon einmal gehört, kann aber fragen dazu nicht beantworten, da ihm die sachkompetenz dazu fehle. er meinte aber trost spenden zu müssen, da wir das ja alles können müßten……die zeiten seien härter geworden, nicht nur für richter….lmw

    das jurastudium, posse reiht sich an posse, die hoffnung stirbt zuletzt…..

  2. Wird einem als Richter dann die Klausur mitgeteilt, wenn die Akte verwendet wird oder hat das Prüfungsamt ihm diese im konkreten Fall „freundlicherweise“ zukommen lassen?

  3. weder noch
    Er hat es längere Zeit später um 3 Ecken und nur inoffiziell erfahren

  4. Das ist nicht lustig! Das Staatsexamen raubt einem so schon wertvolle Lebenszeit und hinterlässt nicht selten einen psychischen Knacks. Aber ist ja egal, sie sind ja durch, sollen die anderen ruhig krepieren. Sehr schöne Einstellung Herr Richter.

  5. Sehr unentspannte Einstellung, werter egal. Höre ich da etwa ein Knacksen? Übermäßige Schadenfreude birgt der Eintrag doch nun wirklich nicht.

  6. Das ist nicht lustig!

    woraus schließen Sie, dass es lustig gemeint war ?

  7. Der Satz “puh, das hätte aber in meinem Examen nicht dran kommen dürfen” stößt mir jedenfalls übel auf, da Sie als potentieller Klausursteller scheinbar die Themen nach möglichst großem Unbehagen für den Prüfling auswählen.

    Da ich gerade im Examensstress stecke, sehe ich die Sache aber wahrscheinlich nicht „unbefangen“ genug.

  8. „entwirf“…oder werden die JPAs schlampig?

  9. @egal: Das sieht man mit etwas Abstand ganz entspannt. Erinnert mich beispielsweise an meinen AG-Leiter, der irgendwann Internationales Strafrecht als neues Hobby auserkoren hatte. Im Examen kam dann zum allgemeinen Entsetzen tatsächlich ein völlig irrer Fall mit Tabtbestandsverwirklichung in Frankreich (wo ein Eingehungsbetrug, wenn ich mich recht entsinne nicht strafbar ist, wenn keine falschen oder irreführenden Unterlagen vorgelegt werden), anschließender Hehlerei in Deutschland – was man sich wünscht. Er hat mir später auch bestätigt, dass die Klausur von ihm gestellt war, leider hat mir die AG insoweit auch wenig genutzt.

    Irgendwann amüsiert man sich darüber, warten Sie nur ein paar Jahre ab. Meine Mordgelüste gegen die Kollegen, die nach den Klausuren noch über den Inhalt diskutieren wollten, waren schon nach 5 Jahren komplett verschwunden!

  10. da Sie als potentieller Klausursteller scheinbar die Themen nach möglichst großem Unbehagen für den Prüfling auswählen.

    nun lassen Sie sich mal nicht ins Bockshorn jagen.
    Ich wähle keine Klausurthemen aus, das macht ausschließlich das JPA. Der Richter ist lediglich gehalten, Akten, die er für prüfungstauglich hält, dem JPA zu zuleiten. Das sind weniger als 2 %. Man ist froh, wenn überhaupt mal eine dabei ist.

    Meine Mordgelüste gegen die Kollegen, die nach den Klausuren noch über den Inhalt diskutieren wollten

    auch da gibt Rosendorfer in Ballmanns Leiden den richtigen Rat.
    Diese Nervensägen bringen sie sofort zur Ruhe, wenn sie nach der Klausur in die Runde werfen, ob die anderen die Arbeit auch unter dem Gesichtspunkt des Kommisionsgeschäfts geprüft haben

  11. LOL Ballmann. Werd ich mal Ende des Monats in die illustre Runde werfen und die Reaktionen beobachten (hoffentlich kommt HGB auch ran ;) .

  12. die Frage nach dem Kommisionsgeschäft ist besonders wirkungsvoll, wenn kein HGB dran kam

  13. Rosendorfers Trick habe ich zwar schon während meiner Schulzeit gelesen – nebenbei war ich als Refendar überrascht, wie wenig übertrieben die Schilderungen waren.

    Aber: Im Öffentlichen Recht ist der Komissionsvertrag dann doch etwas schwierig anzubringen und der schlimmste Kollege, mit dem ich eigentlich ganz gut befreundet bin, gehörte leider nicht zur Rosendorfer-Fraktion der „Musterlösungsrunterbeter“, den man durch eine Nebelbombe zum Schwiegen hätte bringen können, sondern wäre auch noch unmittelbar auf den Komissionsvertrag eingestiegen ….

  14. [...] Da wir weder das Kästchen “geschichtlich wertvoll” noch das Kästchen “JPA” haben blieb einige Stunden später nur dies übrig : .gallery { margin: auto; } [...]


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Kategorien