Neben dem schon erwähnten Kästchen „geschichtlich wertvoll“ befindet sich auf jedem Gerichtsaktendeckel noch die Rubrik JPA ja/nein.
Überkommt den Richter bei der Bearbeitung das Gefühl „puh, das hätte aber in meinem Examen nicht dran kommen dürfen“ und hält er gleichzeitig seine eigene Leistung in der Akte für besonders wertvoll, so gibt ihm das Veranlassung die Akte dem Justizprüfungsamt zur Verwendung im 2. Staatsexamen vorzulegen.
Aber, Vorsicht ist geboten:
Ein hier namentlich nicht genannt werden wollender Kollege hatte eine Akte dem JPA vorgelegt.
Das JPA hat sie auch verwendet.
Aufgabenstellung: Finde gutachtlich die Fehler und entwerfe eine Rechtsmittelschrift


ich lach mich weg. unser her Dr. meinte er habe nur am olg mit zwangsvollstreckung zu tun, was bekanntlich nicht die einfachste disziplin ist. von dem anderen BGB AT zeug habe er schon einmal gehört, kann aber fragen dazu nicht beantworten, da ihm die sachkompetenz dazu fehle. er meinte aber trost spenden zu müssen, da wir das ja alles können müßten……die zeiten seien härter geworden, nicht nur für richter….lmw
das jurastudium, posse reiht sich an posse, die hoffnung stirbt zuletzt…..
Von: Anna am 10. Februar 2009
um 08:42
Wird einem als Richter dann die Klausur mitgeteilt, wenn die Akte verwendet wird oder hat das Prüfungsamt ihm diese im konkreten Fall „freundlicherweise“ zukommen lassen?
Von: Brandau am 10. Februar 2009
um 12:45
weder noch
Er hat es längere Zeit später um 3 Ecken und nur inoffiziell erfahren
Von: ballmann am 10. Februar 2009
um 13:40
Das ist nicht lustig! Das Staatsexamen raubt einem so schon wertvolle Lebenszeit und hinterlässt nicht selten einen psychischen Knacks. Aber ist ja egal, sie sind ja durch, sollen die anderen ruhig krepieren. Sehr schöne Einstellung Herr Richter.
Von: egal am 10. Februar 2009
um 14:35
Sehr unentspannte Einstellung, werter egal. Höre ich da etwa ein Knacksen? Übermäßige Schadenfreude birgt der Eintrag doch nun wirklich nicht.
Von: sso am 10. Februar 2009
um 14:45
woraus schließen Sie, dass es lustig gemeint war ?
Von: ballmann am 10. Februar 2009
um 14:59
Der Satz “puh, das hätte aber in meinem Examen nicht dran kommen dürfen” stößt mir jedenfalls übel auf, da Sie als potentieller Klausursteller scheinbar die Themen nach möglichst großem Unbehagen für den Prüfling auswählen.
Da ich gerade im Examensstress stecke, sehe ich die Sache aber wahrscheinlich nicht „unbefangen“ genug.
Von: egal am 10. Februar 2009
um 15:59
„entwirf“…oder werden die JPAs schlampig?
Von: Feuerbach am 10. Februar 2009
um 18:29
@egal: Das sieht man mit etwas Abstand ganz entspannt. Erinnert mich beispielsweise an meinen AG-Leiter, der irgendwann Internationales Strafrecht als neues Hobby auserkoren hatte. Im Examen kam dann zum allgemeinen Entsetzen tatsächlich ein völlig irrer Fall mit Tabtbestandsverwirklichung in Frankreich (wo ein Eingehungsbetrug, wenn ich mich recht entsinne nicht strafbar ist, wenn keine falschen oder irreführenden Unterlagen vorgelegt werden), anschließender Hehlerei in Deutschland – was man sich wünscht. Er hat mir später auch bestätigt, dass die Klausur von ihm gestellt war, leider hat mir die AG insoweit auch wenig genutzt.
Irgendwann amüsiert man sich darüber, warten Sie nur ein paar Jahre ab. Meine Mordgelüste gegen die Kollegen, die nach den Klausuren noch über den Inhalt diskutieren wollten, waren schon nach 5 Jahren komplett verschwunden!
Von: Lionel Hutz am 10. Februar 2009
um 21:23
nun lassen Sie sich mal nicht ins Bockshorn jagen.
Ich wähle keine Klausurthemen aus, das macht ausschließlich das JPA. Der Richter ist lediglich gehalten, Akten, die er für prüfungstauglich hält, dem JPA zu zuleiten. Das sind weniger als 2 %. Man ist froh, wenn überhaupt mal eine dabei ist.
auch da gibt Rosendorfer in Ballmanns Leiden den richtigen Rat.
Diese Nervensägen bringen sie sofort zur Ruhe, wenn sie nach der Klausur in die Runde werfen, ob die anderen die Arbeit auch unter dem Gesichtspunkt des Kommisionsgeschäfts geprüft haben
Von: ballmann am 10. Februar 2009
um 22:01
LOL Ballmann. Werd ich mal Ende des Monats in die illustre Runde werfen und die Reaktionen beobachten (hoffentlich kommt HGB auch ran
.
Von: AlterEgo am 11. Februar 2009
um 01:52
die Frage nach dem Kommisionsgeschäft ist besonders wirkungsvoll, wenn kein HGB dran kam
Von: ballmann am 11. Februar 2009
um 18:25
Rosendorfers Trick habe ich zwar schon während meiner Schulzeit gelesen – nebenbei war ich als Refendar überrascht, wie wenig übertrieben die Schilderungen waren.
Aber: Im Öffentlichen Recht ist der Komissionsvertrag dann doch etwas schwierig anzubringen und der schlimmste Kollege, mit dem ich eigentlich ganz gut befreundet bin, gehörte leider nicht zur Rosendorfer-Fraktion der „Musterlösungsrunterbeter“, den man durch eine Nebelbombe zum Schwiegen hätte bringen können, sondern wäre auch noch unmittelbar auf den Komissionsvertrag eingestiegen ….
Von: Lionel Hutz am 11. Februar 2009
um 20:57
[...] Da wir weder das Kästchen “geschichtlich wertvoll” noch das Kästchen “JPA” haben blieb einige Stunden später nur dies übrig : .gallery { margin: auto; } [...]
Von: Am Ende eine Aktenlebens | Rechtsanwalt News am 24. März 2009
um 08:03