Verfasst von: ballmann | 22. März 2009

Kein Wunder vor Gericht

Leitsatz:

Die Aussage des Fahrers eines unfallbeteiligten Fahrzeugs als Zeuge vor Gericht ist wertlos, da bekanntlich Autofahrer, wenn sie vor Gericht als Partei oder Zeuge vernommen werden, eigenes Fehlverhalten nicht einzuräumen oder zuzugestehen pflegen.

Aus den Gründen :

Das Gericht war in seiner bisherigen Praxis schon mit ca. 2000 Straßenverkehrsunfällen beschäftigt und hat es noch niemals erlebt, daß jemals einer der beteiligten Fahrer schuld gewesen wäre. Es war vielmehr immer so, daß jeweils natürlich der andere schuld gewesen ist. Bekanntlich sind Autofahrer ein Menschenschlag, dem Fehler grundsätzlich nie passieren, und wenn tatsächlich einmal ein Fehler passiert, dann war man es natürlich nicht selbst, sondern es war grundsätzlich der andere.

Das Gericht hat auch noch nie erlebt, daß jemals ein Fahrer, der als Zeuge oder Partei vernommen wurde, eigenes Fehlverhalten eingeräumt oder zugestanden hätte. Wenn dies einmal tatsächlich passieren sollte, dann müßte man schlicht und einfach von einem Wunder sprechen.

Wunder kommen aber in der Regel nur in Lourdes vor, wenn beispielsweise ein Blinder wieder sehen kann oder ein Lahmer wieder gehen kann, oder aber in Fatima, wenn sich während der Papstmesse eine weiße Taube auf den Kopf des Papstes setzt, und sogar in den dortigen Gegenden sind Wunder ziemlich selten, in deutschen Gerichtssälen passieren sie so gut wie nie, am allerwenigsten in den Sitzungssälen des AG München.

Jedenfalls ist in Justiz- und Anwaltskreisen nichts davon bekannt, daß in der Pacellistr. 2 in München schon jemals ein Wunder geschehen wäre. Möglicherweise liegt das daran, daß der liebe Gott, wenn er sich zum Wirken eines Wunders entschließt, gleich Nägel mit Köpfen macht und sich nicht mit einem banalen Verkehrsunfall beschäftigt. Vielleicht liegt aber die Tatsache, daß trotz der Unfehlbarkeit aller Autofahrer gleichwohl so viele Verkehrsunfälle passieren, schlicht und einfach daran, daß unsere Gesetze so schlecht sind.

Dies hinwiederum wäre allerdings kein Wunder

AG München NJW 1987, 1425


Antworten

  1. Ganz München hat nur ein AG? Das ist ja hübsch. Muss ein großer Laden sein.

  2. Zum Leitsatz:
    Da gibt es nichts nicht einzuräumen oder zuzugestehen – bei mir gibt es schlicht kein Fehlverhalten im Straßenverkehr. :-D

  3. lol. ist das so aus der entscheidung heraus genommen ?

    kommt mir irgendwie bekannt vor. es gab mal eine super cool gefaßten beschluss in reimform, hmmm, wenn ich nur wüßte wo ich den gelesen habe. öffentlich war der glaube ich nicht……hmmmm

  4. @anna: hier vielleicht? http://www.recht-im-reim.de

  5. Da mußte sich aber jemand den Frust der letzten 2.000 Fälle von der Seele schreiben…

  6. @schokomo

    bei mir gibt es schlicht kein Fehlverhalten im Straßenverkehr

    Sie sind also jemand, der beim Abbiegen/Überholen stets und ständig blinkt, ja? :D

  7. Die Weltsicht des Amtsrichters ist leider etwas beschränkt. Wenn einer der Fahrer klar der Meinung ist, schuld zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit gering, daß der Lebenssachverhalt vor dem Amtsrichter landet.

    Es sei denn, der Versicherer kürzt die Mietwagenkosten oder mäkelt an der Rechnung herum. In diesem Fällen müßte eigentlich auch der „gemeine Amtsrichter“ zu genügend Akten kommen, in denen die Schuldfrage nicht mehr debattiert wird.

  8. @Niels: München hat das m.W. größte Amtsgericht der Republik, zuständig für Stadt und Landkreis (etwas unter 2 Mio. Einwohner), sowie diverse Spezialzuständigkeiten für die umliegenden Landgerichtsbezirke. Dafür gibt’s ja zwei Landgerichte.

    @ballmann: Sind sie sicher, dass das nicht aus der Feder Ihres Urhebers stammt? Rosendorfersche Urteile/Beschlüsse hatten öfters mal diese Qualität (juristisch eher fragwürdig aber sehr unterhaltsam geschrieben)!

  9. @ballmann: Sind sie sicher, dass das nicht aus der Feder Ihres Urhebers stammt? Rosendorfersche Urteile/Beschlüsse hatten öfters mal diese Qualität (juristisch eher fragwürdig aber sehr unterhaltsam geschrieben)!

    Rosendorfers Urheberschaft kann ich mit den mir zugänglichen Quellen nicht nachweisen, aber gut möglich wäre es schon.
    Dem Vernehmen nach soll man im Bay. JuMi stolz gewesen sein, sich einen solchen Dichter/Richter zu halten

  10. Ist das wirklich so, dass dem AG München zwei Landgerichte übergeordnet sind?
    Das wäre m.W. einmalig in Deutschland und eigentlich beinahe systemfremd: Da könnte ja zum Beispiel in Streit über die örtliche Zuständigkeit nach rügeloser Verhandlung zum ersten Mal in der Berufungsinstanz aufbrechen. Oder die Vorschriften, die „das nächsthöhere Gericht“ bestimmen, was normalerweise ja eindeutig ist.

  11. Also ich kenne einige Kollegen, die von Rosendorfer juristisch eher etwas geschockt waren – nicht so sehr vom Ergebnis, das schon in Ordnung war, sondern von der Begründung die im Examen manchmal haarsträubend gewesen wäre. Eine Klage mangels Schnee am Wintersportort wurde in der Sache zu Recht abgewiesen, aber mit der Begründung der Kläger solle lieber froh sein, sich beim Skifahren nicht verletzt zu haben.

    Als ich in die Branche kam, war er aber schon Richter am OLG Naumburg, ich habe es deswegen nicht mehr live erlebt.

  12. @ cand.jur
    Es ist so. Siehe hier:

    @ Lionel Hutz
    Hofnarrenfreiheit

  13. @CandJur: Nur das LG München I ist dem AG München übergeordnet, das umgekehrt auch das einzige AG des LG-Bezirks ist. Das LG München II ist das Obergericht vieler schöner kleinerer Amtsgerichtsbezirke in Oberbayern, z.B. Starnberg, Garmisch-Partenkirchen, Dachau, Ebersberg etc. und trotzdem viel kleiner als das LG München I.

  14. Achso, dann liegt die eigentliche Anomalie darin, dass das LG München II außerhalb seines eigenen Gerichtsbezirks liegt.

  15. [quote]@schokomo
    Sie sind also jemand, der beim Abbiegen/Überholen stets und ständig blinkt, ja? :D [/quote]

    @ Lilly
    Natürlich! :-D

  16. Das ist u.a. im Versicherungsrecht begründet. Denn irgendwo in den Kfz-Versicherungsbedingungen steht etwas, was man so verstehen kann, als dürfe man unter keinen Umständen ein Fehlverhalten zugeben, wenn man nicht den Versicherungsschutz verlieren will.
    Also, Euer Ehren, darf ich nicht sagen, ich hab was falsch gemacht. Aber wenn Sie’s meiner Versicherung nicht weitersagen: ich bin kein perfekter Autofahrer. Ich fahre schon mal zu schnell, ich hab schon vor der grünen Ampel geschlafen, ich hab auch schon mal einen Vorfahrtberechtigten falsch eingeschätzt oder gar nicht gesehen.
    Der Unterschied zu manch anderem mag sein, daß ich darum weiß – und darum versuche, möglichst defensiv zu fahren…


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