Verfasst von: ballmann | 25. März 2009

Mietmaul

selbsterklärend

im Kern zutreffende Beschreibung oder Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ?


Antworten

  1. Selbstverständlich falsch, weil in der Regel die schriftliche Stellungnahme (Schreiben, Schriftsatz) im Vordergrund steht.

  2. Also dann “besser” Mietschreiberling, Mietschreiber, Mietschreibsklave, Mietschreibeigener …

    Neinnein, abgesehen davon, daß viele Schriftsätze “vorbereitende Schriftsätze” (nämlich der mündlichen (aha) Verhandlung sind) – es ist prägnant und ein wenig provozierend. Daß ein Miet”maul” sich auch schriftlich äußert, liest der geneigte Leser selbstverständlich mit.

    Aber es findet sich sicherlich ein Dumm-, äh, Quatsch(-), Schlaukopf, der es als Beleidigung auffasst.

  3. “Aber es findet sich sicherlich ein Dumm-, äh, Quatsch(-), Schlaukopf, der es als Beleidigung auffasst.”

    mich mal melde, und mich als jemand oute der diesen fred nicht versteht……..

    wasn ein “Miet-Maul”……..

  4. Anna, das soll ein RA sein ;)

  5. :-(

  6. In vielen meiner Schriftsätze taucht das Wort “Mietmaul” tatsächlich auf. Allerdings in jenen Schreiben, die an nervige Mandanten gerichtet sind:

    “Kann ich Ihrer Bitte, die von Ihnen eingereichten ‘Verbesserungsvorschläge’ in meinen Schriftsatz aufzunehmen, leider nicht entsprechen. Ihre Ankündigung, anderenfalls das Mandat zu kündigen, habe ich zur Kenntnis genommen. Wenn Sie ein ‘Mietmaul’ wünschen, wenden Sie sich bitte an einen anderen Anwalt.”

    (Es folgt die Liste bekannter Mietmaul-Kollegen… :-) )

  7. Kann ich Ihrer Bitte, die von Ihnen eingereichten ‘Verbesserungsvorschläge’ in meinen Schriftsatz aufzunehmen, leider nicht entsprechen.

    Adressat ist Lehrer ?

  8. Oder Bau-Ingenieur… :-)

  9. Hm, unter “Mietmaul” habe ich irgenwie eine ganz andere Assoziation. :-)

    @Harald
    Was spricht dagegen den Vortrag eines Klägers/Beklagten zu übernehmen, wenn er sich dadurch rechtlich nicht schlechter stellt?

  10. @Scharnold Warzenegger

    Weil ich mich vor Gericht nicht gerne lächerlich mache. Seitenlange Ausführungen über die fiesen Attacken der Gegenseite seit 1978 sind der Sache wirklich nicht dienlich. Wenn der Mandant meint, er könne es besser, kann er sich vor dem Amtsgericht selbst vertreten oder sich vor dem Landgericht ein Mietmaul suchen. Es gibt ja genug davon. Die ganz Hartnäckigen und Oberschlauen lassen sich ohnehin nicht davon abhalten, am Anwalt vorbei ihr Vorbringen dem Gericht persönlich mitzuteilen. Gerne auch mit dem Hinweis versehen “Nur für die Augen des Gerichts” …

    Ich spreche ja hier nicht von den wenigen Fällen, in denen der Kläger aufgrund seines Sachverstandes und seiner intellektuellen Fähigkeiten einen Sachverhalt besser darstellen kann als ein Anwalt.

    Vernünftige Ergänzungen oder Richtigstellungen nehme ich gerne an, aber nicht 30-seitige Pamphlete über die “triebgesteuerte Schlampe”, die sich schon 1984 auf der Weihnachtsfeier vergessen habe und ihm, den Kläger, nunmehr 5,- Euro pro Woche seit 1979 als Vergütung dafür zahlen müsse, daß er immer den Müll herausgetragen habe. Und die Schlafzimmerdecke habe er übrigens auch in den letzten 30 Jahren viermal gestrichen. Das könne ja wohl nicht außer Betracht bleiben…. (gähn).

  11. [...] [15] http://ballmann.wordpress.com/2009/03/25/mietmaul/ [...]

  12. [...] [15] http://ballmann.wordpress.com/2009/03/25/mietmaul/ [...]

  13. http://www.sueddeutsche.de/wissen/407/316292/bilder/?img=49.0

    Mietmaul – Arzt, der für fürstliche Honorare so genannte Fortbildungen auf so genannten Fortbildungsveranstaltungen der Pharmaindustrie hält (siehe auch Pharmastrich)


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