Verfasst von: ballmann | 21. April 2009

Hessen vorn

Die §§146, 147 GVG lauten:

§ 146 Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§ 147 Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:

1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

 Seit vielen Jahren fordern die im Staatsanwälte vergeblich die Änderung dieser Vorschriften und so etwas ähliches wie die richterliche Unabhängigkeit (vgl. den Gesetzentwurf des DRB für ein neues Amtsrecht der Staatsanwälte aus dem Jahre 2004).

In Hessen haben sie es jetzt ohne Gesetzesänderung geschafft, denn:

 Die Grünen im hessischen Landtag werfen Justizminister Hahn (FDP) skandalöse Untätigkeit in dem Fall der bekannten Sängerin …vor. Der grüne Justizexperte Andreas Jürgens sagte im hr, Hahn habe die Rechte der Beschuldigten nicht geschützt. Es sei skandalös, dass die Verhaftung der Sängerin in der Öffentlichkeit stattgefunden habe und die Medien durch die Staatsanwaltschaft über ihre HIV-Infektion informiert worden seien. Hahn hätte diesem Treiben Einhalt gebieten müssen. Als Minister könne er den Staatsanwaltschaften Weisungen erteilen. Mit einem Berichtsantrag verlangen die Grünen Aufklärung im Rechtsausschuss des Landtages.

Eine Sprecherin Hahns bestätigte dem hr, dass der Minister bereits über die Ostertage von der Verhaftung der Sängerin informiert gewesen sei – und damit vor der umstrittenen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Die Sprecherin sagte, in der Frage der Öffentlichkeitsarbeit sei die Staatsanwaltschaft jedoch “frei in in ihren Entscheidungen”. Es gelte die Unabhängigkeit der Justiz. 

Quelle: HR

Toll !


Antworten

  1. off topic: Die Überschrift lässt aber Rückschlüsse auf das Alter des Autoren zu *duck*

    on topic: Selektive Unabhängigkeit ist doch etwas Tolles! Nicht nur sprachlich ;-)

  2. Angela Merkel hat ja auch gesagt, sie sei Staatsoberhaupt. Und alle Medien (auch die öffentlich-rechtlichen) berichten regelmäßig, dass die Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen habe….

  3. Sehr lesenswert und bedeutsam ist der Appell “Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik? Unabhängigkeit muss sein!” der NRV Fachgruppe Strafrecht http://www.nrv-net.de/main.php?id=151&vo_id=409&lv_id=&fg_id=

  4. Bezüglich des Vorschlags des DRB fällt mir auf, dass für einen Großteil der Änderungen – nämlich alle bezüglich Vorgesetztenverhältnis und innerer Organisation der Landesstaatsanwaltschaften – dem Bund nach der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

    Anscheinend scheint man da nicht unbedingt auf dem neuesten Stand der Verfassungslage.

  5. @ candJur:
    Der Gesetzentwurf des DRB stammt aus 2004

  6. Ich bin mal gespannt, was der Bundestagsabgeordnete Siegfried Ehrmann auf eine Frage
    http://www.abgeordnetenwatch.de/siegmund_ehrmann-650-5773.html
    zum Thema antwortet. Kann aber noch ein paar Wochen dauern, der hat etwas Rückstand.

  7. Ja, der grüne Justiz-Experte Andreas Jürgens. Als er noch Strafrichter am Amtsgericht war, ist er aber auch nicht als Leuchtfeuer des liberalen Rechtsstaats aufgefallen. Unterschiedliche Positionen, unterschiedliche Ansichten. “Man muß halt nur flexibel sein, dann trinkt die Welt auch Apfelwein” (aus: Abbuzze, Der Badesalz-Film).

  8. Mal ein unqualifizierter Einwurf von Referendarsseite: Jahrelang hat auch die Richterschaft Unabhängigkeit in Verwaltungsangelegenheiten gefordert und eigene Budget-Verantwortung. In SH will der Justizminister diesen Forderungen nachkommen – und was hört man in den Gerichtskantinen? Lautes Unbehagen. Auf einmal will keiner mehr so recht.

  9. [...] Hessen vorn [...]


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