ach der
dem hatte ich doch innerlich schon längst den hoeniglichen Abschiedsbrief geschrieben
Der link bringt nicht Neues:
1. Richter und Staatsanwalt sind artbedingt blöd. Nur einer im Saal ist zu einer ordentlichen Beweiswürdigung befähigt.
2. Sollte der Mandant auch in 2. Instanz verurteilt werden gilt wiederum 1.
Von: ballmann am 20. Mai 2009 um 14:31
war ich zeuge oder doch eher täter oder war ich beides in personalunion, als ich zufällig einen holzklotz auf einer brücke sah, den ich pflichtbewußt beiseite räumte um anschließend stolz wie oskar im rausche meiner gefühle jedem preeseheini davon detailliert zu berichten.
so genau kann ich mich daran nicht erinnern, geodaten des mobiltelefones, sandspuren am tatort und die leicht desorientiert wirkende körperliche gesamtverfassung meinerseits lassen doch eher deutlich werden, ich wollte nur helfen.
bin also bezeugender täter, nein ich meine gezeugter täter. oder gar zeugender täter……..mensch, könnte ich mich doch noch erinnern…….
Von: Anna am 21. Mai 2009 um 09:02
[...] Nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch am Spielfeldrand dürfte die rhetorische Auffordung vom bloggenden Richter Ballmann (mit weiterem Video) gelten: Zuverlässige Zeugen gesucht. [...]
Wenn das eine Anspielung ist, habe ich sie erkannt!
Von: studiosus juris am 20. Mai 2009
um 11:17
nein keine Anspielung
Wieso ?
Von: ballmann am 20. Mai 2009
um 12:01
Ich meinte darin eine Botschaft von Ihnen á la “Schauen Sie, es geht nicht besser” steckt in Bez. auf ein aktuelles Thema in einem bekannten Blog
Von: studiosus juris am 20. Mai 2009
um 12:11
Erstaunlich, ich habe nicht eine der Farbveränderungen im “Hintergrund” wahrgenommen.
Von: herndeggelsche am 20. Mai 2009
um 12:48
Ja, erstaunlich was das menschliche Gehirn so alles ausblenden kann. Hier noch ein Basketballvideo zu dem gleichen Thema.
Von: Brandau am 20. Mai 2009
um 12:54
@ studi
Sie sprechen heute in Rätseln
@ Brandau
Klasse
Von: ballmann am 20. Mai 2009
um 13:20
@ballmann (im Bezug auf studi): Er meint diesen Eintrag auf lawblog.de:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/05/20/kerngeschehen/
Von: K.H. am 20. Mai 2009
um 14:18
ach der
dem hatte ich doch innerlich schon längst den hoeniglichen Abschiedsbrief geschrieben
Der link bringt nicht Neues:
1. Richter und Staatsanwalt sind artbedingt blöd. Nur einer im Saal ist zu einer ordentlichen Beweiswürdigung befähigt.
2. Sollte der Mandant auch in 2. Instanz verurteilt werden gilt wiederum 1.
Von: ballmann am 20. Mai 2009
um 14:31
war ich zeuge oder doch eher täter oder war ich beides in personalunion, als ich zufällig einen holzklotz auf einer brücke sah, den ich pflichtbewußt beiseite räumte um anschließend stolz wie oskar im rausche meiner gefühle jedem preeseheini davon detailliert zu berichten.
so genau kann ich mich daran nicht erinnern, geodaten des mobiltelefones, sandspuren am tatort und die leicht desorientiert wirkende körperliche gesamtverfassung meinerseits lassen doch eher deutlich werden, ich wollte nur helfen.
bin also bezeugender täter, nein ich meine gezeugter täter. oder gar zeugender täter……..mensch, könnte ich mich doch noch erinnern…….
Von: Anna am 21. Mai 2009
um 09:02
[...] Nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch am Spielfeldrand dürfte die rhetorische Auffordung vom bloggenden Richter Ballmann (mit weiterem Video) gelten: Zuverlässige Zeugen gesucht. [...]
Von: Selektive Wahrnehmung « Grübelei – Ansichten eines Basketballfans am 21. Mai 2009
um 14:30
[...] (via ballmann) [...]
Von: Psycho-Tricks. « Nina in Neukölln. am 29. Mai 2009
um 22:14