Wie bereits festgestellt, ist die Bezeichnung Oberförster für einen Polizisten zulässig. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass man einen Staatsanwalt ungestraft als durchgeknallt bezeichnen darf.
Mein Verlangen einen hiesigen Anwalt mit „sie durchgeknallter Oberförster, sie“ anzusprechen, steigert sich.


aber nur situativ angemessen!
Dann aber bitte mit Genuß
Von: Roland am 28. Juni 2009
um 16:20
Wieder einmal mußte das Bundesverfassungsgericht den Instanzrichtern bescheinigen, von Grundrechten wirklich keine Ahnung zu haben. Ein bundesweiter Mißstand. Kenntnisse im Staatsrecht II (Grundrechte) scheinen jedenfalls keine Einstellungsvoraussetzung für Richter zu sein.
Von: Gabi am 29. Juni 2009
um 12:45
Bedenklich eben, dass der Oberförster auf Amtsgerichtsebene erledigt wurde, während der durchgeknallte Staatsanwalt den gesamten Instanzenzug einschließlich des Allerheiligsten beschäftigen musste.
Von: verteidiger am 30. Juni 2009
um 20:35
[...] Nachdem die Straflosigkeit des durchgeknallten Oberförsters bereits geklärt worden war, wurde nunmehr bekannt, dass auch der Satz “Ich hau Dir auf die [...]
Von: Gekonnt beleidigen « Im Namen des Volkers am 8. Juli 2009
um 06:40
[...] ein durchgeknallter Oberförster Justizminister jemals auf die Idee kommen, feste Dienstzeiten für Richter einführen zu wollen, [...]
Von: Feste Dienstzeiten « Im Namen des Volkers am 19. Juli 2009
um 23:32
[...] Ein durchgeknallter BKA-Beamter (so einer von der Sorte, die auf der Seite von U.V. immer beschrieben werden) bricht mal wieder schamlos das Gesetz und legt die causa Lieschen Müller dem Staatsanwalt Eisenhart zur Entscheidung vor. [...]
Von: Die netzaffine Hausfrau und das Stopschild « Im Namen des Volkers am 29. Juli 2009
um 06:47