Ein knapp 15-jähriger Sinte steht zum ersten Mal vor dem Jugendrichter. Die Verhandlung muß im Winterhalbjahr stattfinden, da die Familie von April bis Ende Oktober “auf Reisen” ist.
Angeklagt ist eine Serie von Ladendiebstählen.
Er bestreitet die Taten – nichts besonders.
Er bietet mir für seine Unschuld einen Schwur auf das Leben seiner Mutter, Maria und aller Heiligen an – nichts besonderes.
Irritierend ist, dass er mich dabei mit Onkel und Du anredet – ist aber auch nicht wirklich schlimm.
Die Beweislage ist erdrückend: Ich verurteile zu Sozialstunden.
Nach Ende der Urteilsverkündung beginne ich mit der Rechtsmittelbelehrung. Sein Vater unterbricht mich mit den Worten: “Das Urteil geht schon in Ordnung.”
Er meint dann noch, ich solle nicht immer von Sinti reden, sie seien nun mal Zigeuner und weil er wisse, dass ich dieses Wort nicht beleidigend gebrauche, solle ich ihn und seine Familie auch so nennen.
Er und sein Sohn haben sich dann mit Handschlag verabschiedet, wobei sich das “Auf Wiedersehen” leider schon bald bewahrheitet hat.


Sozialstunden…
Schuß vor dem Bug…
mit Verlaub – alles lächerlich. Man lacht sich ins Fäustchen. Dazu noch Gehirnverwirrungen von Sinti. Als ob das eine Rolle spielt. Ein Junge aus assozialem Hintergrund. Das ist alles Neusprech.
Judge-the-Judge.de -> Noten für Richter.
Von: Jussuf am 29. Juni 2009
um 09:08
Finden Sie nicht, dass jeder eine Chance verdient hat? Wer weiß denn schon bei der ersten Verurteilung, wie sich der Jugendliche weiter entwickelt? Hätte doch gut sein können, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat.
Von: Lilly am 29. Juni 2009
um 09:35
das wird noch eine sehr innige freundschaft werden………
die steigerung von sozialstuden in abhängikeit mit zunehmenden lebensalter werden noch für eine weitere vertiefung der kulturellen besonderheiten von “reisenden” werden………..
es gibt leider kulturen, da ist “Meins” und “Deins” eher in richtung “Unser” auszulegen……….
Von: Anna am 29. Juni 2009
um 09:46
tja… mal wieder
auch er wird wohl eher dem Jugendrichter entwachsen, als den “Jugendsünden”.
Vorschlag: jeder Jugendrichter geht nach 5 Jahren mal ins Erwachsenenstrafrecht und wenn er seine alten Bekannten begrüsst hat, kann er ja wieder zurück, eventl. entfaltet der Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts wenigstens bei den Richtern Wirkung.
Von: Duncan am 29. Juni 2009
um 10:20
Eine Geschichte zum Schmunzeln. Gab es schon immer, wird es auch immer geben. Genauso wie die säuerlichen Kommentare.
Von: RudiRalala am 29. Juni 2009
um 10:30
Jo, leicht säuerlich. Der Spruch des Papa, “Das Urteil geht schon in Ordnung.”, lässt tief blicken. Sieht schwer danach aus, als hätte der junge Mann ob dieser Haltung im Elternhaus schon eine Dauerkarte für den Ehrenplatz im Gerichtssaal gelöst.
Auf die Art werden Vorurteile wie “das sind doch alles Gauner!” bei den einen geschaffen, bei den anderen zementiert.
Von: doppelfish am 29. Juni 2009
um 10:49
Ich hätte dann doch nochmal nach dem Schwur “beim Leben der Mutter” gefragt…
Von: black am 29. Juni 2009
um 12:00
Die ist bestimmt tot und war nicht ohne Grund bei der Verhandlung abwesend.
Von: gonzales am 29. Juni 2009
um 16:34
und die Generation der Alt-68er in den Richterkreisen wird schon dafür sorgen, dass die säuerlichen Kommentare in naher Zukunft nicht abreißen.
Ich hätte erwartet, dass der Vater dem Jungen auf die Schulter klopft und ihm für das nächste Mal empfiehlt, etwas zu weinen und auch noch die Oma in den Schwur aufzunehmen. Aber das hat sich vermutlich erst außerhalb des Saals abgespielt
Von: Peter am 29. Juni 2009
um 17:53
Vielleicht werden Sie ganz froh sein, wenn Sie im Falle eines Falles einen Alt-68er als Richter bekommen
Von: ballmann am 29. Juni 2009
um 18:11
Solange das nicht Kandidaten der Größenordung Mahler oder Langhans sind …
Von: doppelfish am 29. Juni 2009
um 20:35
Das Problem ist häufig, dass in Jugendsachen die Tat und die Strafe auch zeitlich sehr weit auseinander liegen. Auch wird – meiner Ansicht nach – zu spät die Notbremse gezogen. Die Jugendlichen realisieren schnell, dass nicht wirklich etwas passiert. Wenn dann das erste Mal Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, gibt es meist das böse Erwachen, da gibt natürlich keine Freizeitarbeiten mehr.
Von: rechtsanwaltarbeitsrechtberlin am 30. Juni 2009
um 06:35
[...] Ballmanns “Im Namen des Volkers” war von einem Angeklagten die Rede der eine Art Beweisantrag stellte. Seine Beteuerung ist in einschlägigen Kreise durchaus bekannt: [...]
Von: Hohe Schwüre | Kanzlei Hoenig Info am 30. Juni 2009
um 08:02
> … wenn Sie im Falle eines Falles …
jaja, natürlich. Bei den Kapitalverbrechen, die ich in den nächsten 30 Jahren noch plane, kann es nicht genug von den 68er geben
Von: Peter am 30. Juni 2009
um 08:29