Verfasst von: ballmann | 2. Juli 2009

Staatsanwalt Eisenbeis

Normalerweise wendet sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer an das Gericht und schildert diesem seine Sicht der Dinge.

Nicht so Jugendstaatsanwalt Eisenbeis.

Er richtet seinen Schlussvortrag mit dröhnender Bassstimme aus einem dunklem Vollbartgesicht (Typ Rübezahl) direkt und ausschließlich an den angeklagten Jugendlichen bzw. Heranwachsenden – und faltet diesen nach allen Regeln der Kunst zusammen, auseinander und wieder zusammen.

Der verbrecherische Charakter des Angeklagten, die Abscheulichkeit seiner Tat und sein verpfuschtes zukünftiges Leben werden unter wüsten Beschimpfungen in den schwärzesten Farben dargestellt.

Seine schluchzende Mutter im Zuschauerraum wird der Angeklagte auf dem Sünderbänckchen immer kleiner.

Das Plädoyer nähert sich seinem dramatischen Höhepunkt, dem Strafantrag.

Nach dem bislang aufgebauten Spannungsbogen rechnet man fest mit Vierteilung (in minderschweren Fällen).

Doch dann kommt die große Überrachung: StA Eisenbeis fordert eine überaus moderate und ausgesprochen milde Bestrafung. 

Auswärtigen Anwälten, die Eisenbeis noch nicht kennen, steht nach diesem - auch schauspielerisch hervorragendem –  Auftritt die Verblüffung ins Gesicht geschrieben.

Anwaltlich nicht vertretene Angeklagte (die die Milde der geforderten Strafe mangels Erfahrung nicht erkennen können) müssen vom Jugendrichter in der Urteilsbegründung nach einem  Plädoyer der Marke Eisenbeis behutsam seelisch wiederaufgebaut werden.


Antworten

  1. lieber nicht aufbauen, dann hält die Wirkung länger an. Das kann nur im Interesse aller sein.

  2. hier wird immer dem angeklagten die wirkliche welt vor augen gehalten.

    du erklärst mit deine welt und ich dir meine…. der unterscheid zu deiner ist, das in meiner die STPO/STGB gilt und in deiner diese durch rosarote wölkchen verdeckt wird. diese schieben wir zaghaft beiseite und erteilen dir einen verbalen einlauf, auf dass die wölkchen für immer verschwinden werden……lol
    alles klar bubi. ich glaube ich weiß was sie meinen. sicher ? jein, aber ich denke drüber nach. versprochen, ja. fein. noch was zu sagen. kann ich jetzt gehen. jein….

    hat man bei mir auch immer kritisiert. nur mich mit richtern zu unterhalten fand ich bei gewissen vorsitzenden nicht besonders ergiebig…….

  3. Hm, hatte vor kurzem ein ähnliches Erlebnis, allerdings als Verteidiger:
    http://anwaltsalltag-pr.blogspot.com/2009/07/angriffsrichtung.html

  4. Durchaus nicht unüblich und meines Erachtens pädagogisch höchst wirksam und sinnvoll, ein solches Vorgehen. Oder spricht irgendwas dagegen?


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