Jörg war verheiratet und hat 3 Kinder: Sven (13), Kathrin (9) und Mario (4). Die 3 leben bei ihrer Mutter.
Jörg verdient ca. 1.700 € (netto, abzüglich Fahrtkosten und Gewerkschaftsbeitag).
Nach der Düsseldorfer Tabelle muss er daher Kindesunterhalt wie folgt zahlen:
Sven : 365 €- 82 € KiGeldanteil = 295 €
Kathrin: 322 €- 82 € KiGeldanteil = 240 €
Mario: 281 € - 85 € KiGeldanteil = 196 €
macht zusammen      731 €
Jörg verbleiben daher im Monat noch 969 €
Die Kindesmutter erhält die 731 € und 498 € Kindergeld (164 x 2 + 170) = 1.229 €. Über die Verwendung des Geldes muss sie Jörg keine Rechenschaft ablegen. Jörg hat die Stirn gerunzelt als er gehört hat, dass seine Ex mit Mr. Next ohne die Kinder in Urlaub geflogen sind.
Die Kinder sind an jedem 2. Wochenende, an den 2. Feiertagen und die Hälfte der Ferien bei Jörg zu Besuch. Abzüge vom Unterhalt darf er für diese Zeit nicht vornehmen. Die Fahrtkosten für die Besuche trägt Jörg allein.
Jörg ist sauer darüber, dass die Kinder für die Besuche bei ihm keine Wechselklamotten mitbekommen und er sie komplett neu eingekleiden musste.
Der Kragen ist ihm geplatzt, als die Mutter verlangt hat, dass er sich finanziell an dem Nachhilfeunterricht für Sven, den Reitstunden für Kathrin und dem neuen Kinderbett für Mario beteiligen soll.


zu Recht oder? Immerhin scheint er neben seinem Kinderunterhalt in Geld auch nicht unwesentlich am Kinderunterhalt in Natura beteiligt zu sein.
Abänderungsklage?
Von: Johannes am 7. Juli 2009
um 07:52
Mit war nicht bekannt, dass die Düsseldorfer Tabelle neuerdings Gesetz geworden wäre…
Von: Malte S. am 7. Juli 2009
um 08:09
dann schauen Sie einmal in § 1612 a BGB.
Der dort genannte Mindestunterhalt entspricht der Einkommensgruppe I der DT
Von: ballmann am 7. Juli 2009
um 08:41
Tja, so ist es eben in Deutschland. Derjenige, der zu seinen Kindern steht wird doppelt bestraft.
Einfacher ist es sich in Luft aufzulösen und sich um nichts mehr kümmern.
Kann es vielleicht an diesen Umstand liegen, das soviele Väter sich nicht um die Kinder kümmern und nur den „Pflichbeitrag“ zahlen?
Man merkt gleich wieder, das das Kindeswohl über alles geht. Selbst über die Vater-Kind-Beziehung.
That’s only my 2 cent.
Von: Agadius am 7. Juli 2009
um 08:46
Gibt es denn so gar keine Möglichkeit, dass Jörg wenigstens das Neueinkleiden der Kiddies angerechnet wird, wenn sich die Mutter so quer stellt und immer, immer mehr fordert ?
Na und Nachhilfe-, Reitstunden- und Kinderbettforderung kann man doch ignorieren oder kams schon zur Klage? Dann einfach abweisen!
Von: Lilly am 7. Juli 2009
um 08:49
Irgendwie kenne ich Jörgs Situation von meinem Mann, der zahlt sich auch dumm und dämlich aber komischer Weise haben die Kinder keine anständigen Klamotten, wenn sie zu uns kommen, aber Madame fliegt mit dem Neuen in den Urlaub.
Ich bin (auch als Mutter die Unterhalt für ein Trennungskind empfängt) ein klarer Befürworter 1. dafür, dass die Mutter offen legen muss, wofür sie den Unterhalt verwendet und 2. dass Naturalunterhalt gewährt werden kann…
Von: Schweizer Taschenmesser am 7. Juli 2009
um 09:18
Das Unterhaltsrecht führt zu emanzenhaften Vater- und Kinder-feindlichen Entwicklungen. Es kann zumindest gefordert werden, dass die Verwendung in einem Haushaltsbuch jederzeit offen gelegt wird. Bei derart hohen Gesamtbeträgen und sicher nicht seltenen ähnlichen SVen kann angenommen werden, dass verantwortungslose Dame ihr Leben und ihre Lustbarkeiten mitfinanziert.
Von: Christina am 7. Juli 2009
um 10:59
@Ballmann: Hm, und wo kommt jetzt der Gesetzescharakter der DT her? Die DT ist doch vielmehr nur eine Richtlinie, deren Ansatzpunkt von § 1612a BGB übernommen wird. Aufgrund der DT muss daher wohl niemand Unterhalt zahlen.
Von: Malte S. am 7. Juli 2009
um 11:08
Darum benutze ich Kondome.
Von: lol am 7. Juli 2009
um 13:04
Harry Gambler,
das deutsche Unterhaltsrecht müsste hinsichtlich des Mindesteinkommens überarbeitet werden.
Sowohl die Mutter und drei Kunder müssten entsprechend der „Düssel… Tab….“ das notwenidge Enteglt bekommen. Die Mutter müsste dazu noch ein Erziehungsgeld erhalten, wenn sie nun Alleinerziehend ist.
Jörg müsste ein Mindesteinkommen netto von 1500 Euro haben, darüber hinaus sollten die Kinder von seinem Bruttolohn versorgt werden, so dass Jörg zum Beispiel keine Steuern bezahlen müsste. Sowohl die Exfrau als auch Jörg müssten weiterhin Renteneversicherungs mäßig usw. so gestellt werden, dass die Erziehungszeit für beide anerkannt werden und sie besser dastehen als ein Single. Die DT ist somit ein abschreckendes Beispiel dafür, Kinder in die Welt zu setzen. Wir wollen aber das Gegenteil, und da muss man auch beachten, dass eine Beziehung auseinander gehen kann. Die Solidargemeinschaft kann in solchen Fälleb helfen, denn sie unterstüzt die Kinder über die Mutter und Jörg beteiligt sich mit einem symbolischen Beitrag, der aber auch von seinem Bruttolohn nicht mehr als 20 % ausmachen dürfte. Steuern und Sozialbeiträge müssten Beachtung finden und gegen gerechnet werden. Unsere Gesellschaft hat noch immer nichts begriffen.
Von: harrygambler2009 am 7. Juli 2009
um 13:37
Ich finde, das widerspricht sich:
Auf der einen Seite wollen Sie den Vater (oder alle Zahleltern) entlasten und andererseits soll gerade der Steuerzahler (warum eigentlich ein Fremder, wenn die Familie „heil“ geblieben wäre, müsste ja auch der Vater zahlen?) einspringen, wie bitte ist denn das dann finanzierbar ?
Von: Lilly am 7. Juli 2009
um 13:48
Probleme sind sicher auch, dass sich Frauen oftmals potente Partner zur Kinderfinanzierung suchen, sich dann nach eigenem Lebensgefühl, Lust und Laune trennen und Kinder gerne als Erpressungsmittel verwenden, solche Probleme müssen gelöst werden.
Von: Hubertus am 7. Juli 2009
um 14:03
Huiuiui liebe Kommentatoren, ich sehe Frau Schwarzer schon keifend und brodelnd in ihrem Buero sitzen und das hier lesen
Wenn es nach ihr ginge, braeuchten Unterhaltspflichtige Vaeter im Grunde gar keinen Selbstbehalt. Alles zu den Ex-Frauen!
Von: Frank F. am 7. Juli 2009
um 15:37
Tja, wenn Jörg von den knapp 1000 € noch Miete, Strom, Essen Auto und Versicherung abzieht, kommen ihm warscheinlich Hartz IV Empfänger mit 350 € wie reiche vor.
Das Leben ist hart, aber ungerecht. Da darf man sich nicht wundern, wenn solche Väter demnächst nur noch schwarz arbeiten. Aber das kennt man ja von den Studiengebühren, sie müssen von den Studis gezahlt werden, kommen den Studenten aber nicht zu Gute. Und Mitbestimmung ist auch nicht.
Von: Edding am 7. Juli 2009
um 15:55
@Harry Gambler:
Wenn ich Sie richtig verstehe, wäre die Folge einer Umsetzung Ihrer Idee, dass zigtausende Ehen geschieden werden würden, weil unter dem Strich den Ex-Eheleuten dann mehr Geld bleiben würde.
Von: Moritz am 7. Juli 2009
um 15:55
Naja, das Verhalten der Kindmutter ist nicht ganz sauber, gebe ich zu. Aber seien wir mal ehrlich: Für das ach so viele Geld (260,- € mehr als der Kindvater!!) muss die Mutter den 3 nicht mehr ganz kleinen Kindern Unterkunft, Kleider essen und sonstige Späße bieten. Das man da mit insgesamt 1269,- € nicht so überragend weit kommt, sollte eigentlich jedem, der auch nur ein bisschen Überblick über seine Kosten oder zumindest Kinder in dem genannten Alter hat, klar sein.
Aus den Rahmenbedingungen kann ich also keine „fiese Kindsmutter“ sehen. Fies wirds nur dann, wenn die „Rabenmutter“ heimlich arbeiten geht, oder Mr Next kräftig in den Haushaltstopf dazu buttert, oder oder oder.
Von: GK am 7. Juli 2009
um 15:56
@Edding:
Auch der H IV – Empfänger muss von seinen rund 350 Eur „Strom, Essen Auto und Versicherung“. Also nix mit reich!
Von: Dschey-Bee am 7. Juli 2009
um 19:24
GK, falsch, die Dame hat ja den gleichen Teil in ihre Abkömmlinge zu investieren und für ca. 2500,- Euro/ Monat kann man drei Kinder schon sehr ordentlich groß ziehen.
Von: Carrie am 7. Juli 2009
um 19:26
Aber nicht in Form von Barunterhalt, denn sie erbringt ihren Teil der Verpflichtung in Form von Erziehung, Betreuung und Pflege etc. Also kann man eben nicht von 2500 Eur Unterhalt ausgehen.
Von: Lilly am 7. Juli 2009
um 19:44
Als Vater bleibt einem nur, sich darauf zu freuen, dass irgendwann auch in Deutschland die Zivilisation Einzug halten wird, dieses anachronistische und inhaltsfreie „Kindeswohl“-Gesabbel ein Ende haben wird und Art. 6 des Grundgesetzes auch bei getrennt lebenden Eltern Kraft entfaltet. Warum glaubt jeder dahergelaufene Familienrichter, Eltern vorschreiben zu können, ob sie Natural- oder Barunterhalt für ihre Kinder leisten.
Matthias
Von: Matthias am 7. Juli 2009
um 19:56
Stimmt
Unterhalt muss man zahlen aufgrund eines Titels (Urteil, Vergleich, Beschluss im vereinfachten Verfahren, Jugendamtsurkunde)
Bei der Urteilsfindung wenden 99,9% aller FamGerichte (incl. des BGH) die DT (mit den unterschiedlichen LL der OLg an)
Gesetzeskraft hat die DT nicht, was ich – der hergelaufenen FamRichter – aber auch nie behauptet habe
Von: ballmann am 7. Juli 2009
um 21:12
@ Matthias, wie stellen Sie sich das praktisch vor, dem Kind Natural- statt Barunterhalt zu bieten?
Soll der Vater dann alle Lebensmittel für die Kids kaufen und 2mal die Woche darf die Mama sie dann abholen?
Wie will man die Kosten für Miete/Strom/Wasser/Telefon als Naturalunterhalt leisten?
Sollen sich die Eltern letztlich auch noch streiten, welche Klamotten für die Kids gekauft werden?
usw.
Sorry, aber so ein Vorschlag klingt ein wenig ‘abenteuerlich’ für mich.
Von: Lilly am 7. Juli 2009
um 21:32
@Matthias.. na dann geht das Gezerre erst richtig los. Wo bleibt da wohl das Kindeswohl ? Ich denke mal so an Ökovertreter gegen MCDoof Fan……
Von: Eni am 8. Juli 2009
um 09:10
Wer behauptet nach der Düsseldorfer Tabelle müsse irgendwer irgendwas legt ihr einen normativen Charakter zu Grunde. Im Studium würde diese Aussage die Punktezahl in den Keller befördern, weil man gerade die sprachliche Präzision als Instrument lernen soll… die Praxis mag das wohl nicht mehr so wirklich.
Von: Malte S. am 8. Juli 2009
um 11:48
Die geschiedene Mutter, sofern das Kind bei Ihr lebt, hat, sofern der Vater Interesse an einer gleichteiligen Erziehung hat, auch den gleichen Unterhaltsteil aufzuwenden, alles andere wäre ungerecht.
Wenn Frauen sich „asozial“ gegenüber dem früheren Ehemann und Kindsvater verhalten, bspw. Erpressungsversuche mit dem Umgangsrecht etc. unternehmen – keine Seltenheit, sollte der Ehemann einen geringeren Unterhalt zahlen dürfen, den die Mutter dann selbst nachweislich kompensieren muss. Schließlich sind es die Kinder beider, welche einen Anspruch auf ein bestmögliches Verhältnis zu beiden Eltern haben, dass dann einseitig nicht ermöglicht wird.
Von: Henriette am 8. Juli 2009
um 13:44
@ Lilli
Naturalunterhalt ist diese Fiktion unter den hergelaufenen Familienrichtern, das derjenige, der die Kohle einstreicht einen genauso hohen Betreuungsunterhalt durch Anwesenheit erbringt.
Wenn also beide Eltern das Wahlrecht zwischen Natural- und Barunterhalt haben, dann nennt man das abwechselnde Betreuung. Dahergelaufene Familienrichter können sich aber nicht vorstellen, dass das für die Kinder auch dann das beste ist, wenn die Eltern sich nicht einig sind. Wie lange die wohl in ihrem Axiomen gefangen bleiben?
@henriette
in zivilisierten Ländern ist das schon gang und gäbe.
Deutschland hat mit Abstand das rückständigste Familienrecht aller westlichen Länder. Man muss sich schon ein bißchen für die Familienrichter dieses Landes schämen, nicht erst seit Naumburg.
Aber es gibt ja die Insel der Hoffnung: Cochem!
Von: Matthias am 8. Juli 2009
um 18:50
Sie meinen das Wechselmodell?
Schön, wenn es praktiziert werden kann, aber was macht man, wenn Mama und Papa 100km entfernt voneinander wohnen ? Dann ist das Ganze nicht machbar. Und wer „darf“ dann das Kind betreuen und den Unterhalt „einstreichen“, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist ?
Das Cochemer Modell ist eine feine Sache, aber trauen Sie das den „dahergelaufenen“ FamRichtern überhaupt zu ?
Von: Lilly am 8. Juli 2009
um 20:53
Es kommen immer wieder die beiden gleichen Totschlagargumente:
Was ist wenn die Eltern sich nicht verstehen, und was ist, wenn die Eltern zu weit auseinanderwohnen.
Wenn Eltern sich nicht verstehen, ist es für Kinder immer eine Katastrophe, nur, sie ist bei abwechselnder Betreuung geringer, weil die Kinder nicht in die Loyalitätsfalle gezogen werden.
Dadurch dass sie zwei Wohnsitze haben, erleben sie zwar nach wie vor den Streit der Eltern, fühlen aber auch, dass niemand das Recht und die Möglichkeit hat, sie zu instrumentalisieren.
Wenn die Eltern so weit auseinanderwohnen, dann legt im Zweifel ein Familienrichter fest, wo (örtlich, nicht bei wem) das Kind wohnt. Der weit entfernt lebende Elternteil hat dann die Wahl, seinen Wohnsitz dem des Kindes anzugleichen oder nur Barunterhalt zu erbringen.
Ein Wahlrecht eben.
Von: Matthias am 10. Juli 2009
um 17:15
Ob die Katastrophe wirklich geringer ist, wenn sich die Eltern bei jeder Kindesübergabe streiten und das Kind so jedes mal vor Augen geführt wird, dass sich seine geliebten Eltern nicht (mehr) mögen, wage ich mal sehr zu bezweifeln.
Von: Lilly am 10. Juli 2009
um 18:21
„Ob die Katastrophe wirklich geringer ist, wenn sich die Eltern bei jeder Kindesübergabe streiten und das Kind so jedes mal vor Augen geführt wird, dass sich seine geliebten Eltern nicht (mehr) mögen, wage ich mal sehr zu bezweifeln.“
Das passiert doch auch bei einer Sparumgangsregelung (alle 14 Tage ein Wochenende).
Umgang verweigern!
Von: Matthias am 12. Juli 2009
um 08:42
Wenn Sie jetzt polemisch werden wollen – bitte sehr, aber da möchte und werde ich nicht weiter diskutieren..
Eines noch – ich persönlich habe absolut nix gegen das Wechselmodell, im Gegenteil, aber es ist eben nicht überall praktizierbar, das sollte man einsehen.
e.o.d.
Von: Lilly am 12. Juli 2009
um 13:16
@ Matthias:
Was aber keine aus böser Absicht geborene fixe Idee der Familienrichter ist, sondern genau so vom Gesetzgeber in § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB bestimmt ist.
Was letztlich sicher eine Fiktion ist, allerdings eine, die die Bewertung der Unterhaltsleistungen einfacher macht. Mit wie viel Euro will man etwas ein regelmäßiges Bringen und Abholen vom Sport etc. bewerten?
Ich kann mich übrigens des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie in dieser Frage persönlich betroffen sind. Und leider ist eine eigene Betroffenheit oft kein gute Voraussetzung für eine konstruktive Diskussionsweise ohne verstörend wirkenden Eifer.
Von: CandJur am 12. Juli 2009
um 21:15
Ich rechne gerade mal. Wenn Joerg sich kuendigen laesst und danach seine Freizeit geniesst bleiben ihm nach einem Jahr: Miete (je nach Ballungsraum) ~500 + plus Regelsatz= ~850 EUR. Die restlichen 130 EUR sind schnell schwarz verdient.
Unterm Strich hat der gute Joerg einen Haufen mehr Freizeit, genausoviel Geld wie vorher und das gute Gefuehl, Mr. Next nicht das Leben finanzieren zu muessen.
Ich koennte Ihn verstehen.
Von: Techniker am 17. Juli 2009
um 11:46
Vorsicht !
Ein Unterhaltsschuldner, dem gekündigt wird, muss
a) gegen die Kündigung arbeitsgerichtlich vorgehen
b) sich um einen neuen Arbeitsplatz bemühen (20 – 30 Bewerbungen pro Monat, bloße Meldung beim AA genügt nicht)
Verstößt er gegen die Verpflichtungen nach a) und/oder b) wird er so behandelt, als verfüge er über sein altes Gehalt, sogenanntes fiktives Einkommen.
Von: ballmann am 17. Juli 2009
um 12:15