Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

„Bitte nicht stören“ – kann gefährlich werden

Die Klägerin buchte bei der Beklagten eine Reise nach Ägypten Sie bewohnte im dortigen Hotel ein Einzelzimmer.

Am 31. Mai fand kein Zimmerservice statt, weil die Klägerin an ihr Zimmer ein „Don’t disturb“-Schild gehängt hatte. Der Klägerin wurde ein Nachrichtenzettel unter der Tür durchgeschoben, wonach ihr Ehemann angerufen habe und sich Sorgen mache, da sie sich nicht gemeldet habe. Der Ehemann der Klägerin rief auch die Beklagte selbst an, damit diese veranlasse, dass das Zimmer der Klägerin überprüft werde. Zwei weitere Nachrichtenzettel, darunter eine Nachricht des Hotels mit dem Hinweis, man habe versucht, sie zu erreichen, sie möge sich dringend melden, wurden der Klägerin am 1. Juni unter der Tür durchgeschoben.

Das Schild „Don’t disturb“ hing an diesem Tag noch immer an der Zimmertür. Im Laufe des Tages wurde das Hotelzimmer dann geöffnet. Die Klägerin lag mit einer durch akutes Nierenversagen bedingten Harnvergiftung ohnmächtig auf dem Bett.

Sie wurde auf die Intensivstation eines Krankenhauses gebracht und befand sich fünf Tage im Koma. Die Klägerin war bis Ende November 2007 arbeitsunfähig. Sie leidet als Folge der Harnvergiftung noch heute unter Problemen mit der Sprache.

Die Klägerin behauptet, sie habe in dem Urlaub zuvor jeden Abend um 20 Uhr ihren Ehemann angerufen. Am Abend des 30. Mai habe sie sich auf ihr Zimmer begeben, weil sie sich nicht wohl gefühlt habe. Sie habe dann aufgrund einer schweren Magen-Darm-Störung hohe Flüssigkeitsverluste erlitten und das Bewusstsein verloren. Ihr Ehemann habe mindestens 20 Mal an der Hotelrezeption angerufen und verlangt, ihr Zimmer zu kontrollieren, da ihr etwas zugestoßen sein müsse. Hierzu behauptet die Klägerin weiter, dass dann, wenn die Hotelmitarbeiter auf die Anrufe ihres Ehemannes reagiert hätten und sie bereits am 31. Mai gefunden hätten, eine Infusion durch den Hotelarzt genügt hätte, um ihren Gesundheitszustand wieder herzustellen.

Das Landgericht hat die auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage abgewiesen. Es führt aus:

Den Reiseveranstalter treffen zwar Obhuts- und Fürsorgepflichten gegenüber dem Reisenden (BGH NJW 2007, 2549, 2551). Diese gehen jedoch nicht so weit, auf Wunsch anderer Personen, sei es auch, wie hier, der – nicht mitreisende – Ehegatte, ein mit dem Hinweis „Do not disturb“ versehenes Hotelzimmer zu öffnen, ohne dass hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Notfall vorliegt. Darin läge ein massiver Eingriff in die Privatsphäre des Hotelgastes, der ausdrücklich seinen Wunsch, nicht gestört zu werden, kundgetan hat. Vielmehr würde umgekehrt ein solches Verhalten einen Reisemangel begründen. Eine Situation, in der sich ein Hotelgast in seinem Zimmer in einer hilflosen Lage befindet, ohne wenigstens zunächst noch die Möglichkeit zu haben, sich mit dem im Zimmer vorhandenen Telefon oder auch unmittelbar akustisch bemerkbar zu machen, ist ausgesprochen unwahrscheinlich. Der bloße – durch einen Dritten behauptete – Umstand, dass sich ein Hotelgast entgegen seiner sonstigen Gewohnheit nicht gemeldet habe und keine Anrufe entgegen nehme, stellt keinen hinreichenden Anhaltspunkt für einen solchen Notfall dar. Erst als sich das „Do not disturb“-Schild auch am zweiten Tag hintereinander an der Tür befand und die Klägerin auch auf die Bitte des Hotels um Meldung nicht reagiert hatte, bestand Veranlassung, das Hotelzimmer zu öffnen.

LG Frankfurt Urteil vom 09.01.2009 2- 19  O 253/08

RRa 2009, 67 f


Antworten

  1. Richtig!

    Wieso hängt sie auch „am Abend“ ein dnd an die Tür? Nachts gibt es keinen unaufgeforderten Roomservice (jedenfalls in den Hotels, in denen ich bisher war) – da ist sie einfach mal selbst schuld.

  2. Warum sie ueberhaupt das Schild rausgehangen hat, wenn es ihr doch nicht gerade gut ging, diese Frage stelle ich mir.

  3. Wahrscheinlich falsches Schamgefühl. Die Scham ist ja bisweilen eine tödliche Krankheit. Da kann man nur den Kopf schütteln.

  4. Naja, irgendwo kann ich schon evrstehen, wenn man das Schild raushängt, wenn es einem nicht gut geht. Trotzdem finde ich das richtig, denn ich wäre stocksauer, wenn das Personal mein bitte nicht stören-Schild ignoriert und ich habe sowas auch schon den ganzen Tag mit voller Absicht vor der Tür gehabt.

    @a b: In 5*-Hotels (also etwas was sich auch nach der deutschen Klassifikation so nennen darf) gibt es auch einen sog. „turndown service“. Ist ganz angenehm, man kommt nachts aufs Zimmer zurück, die Vorhänge sind zu, das Bett ist aufgeschlagen, die gröbste Unordnung wurde wieder etwas geordnet, die Bar aufgefüllt etc.

  5. @a b: völlig logisch hängt man am Abend das Schild raus. Sonst tanzt einem um 8 Uhr schon die Putze im Zimmer rum. Und im Urlaub will man (oder zumindest ich) doch länger schlafen. Oder stehe Sie immer um 07:30 Uhr auf, hängen das Schild raus und legen sich dann wieder hin?
    Leute gibts …

  6. ja, ok, aber doch nicht wenn man eine schwere Magen-Darm-Störung mit hohem Flüssigkeitverlust hat. Wie blöd muss man denn sein, jemandem dann einen Strick draus zu drehen wenn man ein dnd Schild an die Tür hängt. Besonders wenn man die Gepflogenheiten in besseren Hotels kennt. Allerding finde ich nicht ok, dass selbst auf Drängen des Ehemanns nichts unternommen wurde.

  7. Mal wieder eine sehr spannende Story, bitte mehr davon!


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