Lars, der Vater des süüüßen Berliner Eisbären Knut steht im Eigentum des kleinen Zoos in Neumünster. Lars war zu Fortpflanzunszwecken an den Berliner Zoo prostituiert verliehen worden. Zwischen den Zoos war vereinbart worden, dass das Erstgeborene den Neumünsteranern, das Zweitgeborene den Berlinern, etc. gehören sollte.
Nachdem Knuts Mutter den Kleinen verstossen hatte, hätte Knut eigentlich …. Nun ja, die weitere Geschichte ist bekannt, schnief.
Neumünster war mit dem endgültigen Verbleib Knuts in Berlin einverstanden, wollte jedoch an den Merchandising – Einnahmen aus der Vermarktung des neuen Berliner Bären beteiligt werden.
Da eine Einigung zunächst nicht zustande kam, erhob der Zoo aus Neumünster vor dem LG Berlin eine Stufenklage auf Auskunft und spätere Zahlung.
Jetzt hat man sich auf die Zahlung von (bärigen hö, hö) 430.000 € (350.000 sofort, den Rest in 2 Raten in 2010 und 2011) verglichen.
Schade eigentlich, das Urteil hätte mich interessiert.


Da ich ja Theologin bin und keine Juristin würde ich diesen Fall einfach spekulativ lösen:
Es wird eine sog. „Neumünstersche Tabelle“ eingeführt. Sie wissen schon: Bruttolohn mal Kinderzimmer/qm plus Nahrung, Pelzpflege und Dompteuer abzüglich Mondscheintarif = Umgekehrter Unterhalt, sprich: Merchandising.
Von: Frau Pfarrerin am 8. Juli 2009
um 22:10
Sehr gut, Sie sind juristisch hochbegabt, Frau Pfarrerin !
Sollte es mal mit der „Pfarrerei“ nicht mehr klappen, empfehle ich ein Zweitstudium.
Der gute gepflegte Talar liese sich umarbeiten
Von: ballmann am 8. Juli 2009
um 22:17
Bitte erinnern Sie mich daran, wenn ich in vier Wochen wieder für meine PR-Fortbildung lerne und mir wg KuG, TMG, UrhG, RStV und UWG die Haare raufe.
Von: Frau Pfarrerin am 8. Juli 2009
um 22:36
>Schade eigentlich, das Urteil hätte mich interessiert.
Tja, das geht vielen (nicht Prozess Beteiligten) so, wenn es mal wieder zu einer Einstellung oder einem Vergleich gekommen ist.
Von: Ö-Buff am 9. Juli 2009
um 06:51
Hmm komisch, Stufenklage kenne ich nur in Kombi: Auskunftserteilung und Festsetzung von Unterhalt…Geht es hier im Bärenunterhalt ???
Von: Eni am 9. Juli 2009
um 08:52
Eigentlich traurig, dass Tiere zur Ware werden können,
aber seit dem ich den §90a BGB kenne, sollte mich das nicht mehr wundern …
Von: Lilly am 9. Juli 2009
um 10:22