Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009

Gekonnt beleidigen

Nachdem die Straflosigkeit des durchgeknallten Oberförsters bereits geklärt worden war, wurde nunmehr bekannt, dass auch der Satz „Ich hau Dir auf die Fresse“ nach Ansicht des AG Hamburg keine Beleidigung darstellt.

Für den ambitionierten, aber strafscheuen Beleidiger ergeben sich damit neue, bislang nicht für möglich gehaltene Variationsmöglichkeiten.

via beck-blog


Antworten

  1. Was mich bei dem Urteil viel mehr stutzig macht: Wieso ist es verboten beim Besuch einer JVA Bargeld mit auf die Toilette zu nehmen? Und wieso ist es berechtigt, dass man die JVA verlassen muss, wenn man es doch tut, wenn man noch nicht mal von dem Verbot wusste?

  2. Ich finde das Urteil durchaus überzeugend, vor allem in der Abgrenzung zu § 241 StGB.

  3. Das ist nicht ganz richtig. Das AG Hamburg hat gerade nicht über „Ich hau dir auf die Fresse“ entschieden sondern über „Dann bekommt ihr auf die Fresse“. In der Entscheidung wird da ein (sprachwissenschaftlich interessanter) Unterschied gemacht und explizit offen gelassen, ob der Satz mit „Du“ eine Beleidigung gewesen wäre.

  4. Was für ein wunderschöner Eiertanz.
    Es scheint trotz dieses Urteils nicht angebracht Staatsbedinstete in Uniform mit: „Dann bekommt ihr Oberförster auf die Fresse!“, anzusprechen.
    Spätestens mit „Unkenntnis der Feinheiten der deutschen Sprache“ komme ich nicht durch.
    :-)

  5. Wieso ist es verboten beim Besuch einer JVA Bargeld mit auf die Toilette zu nehmen?

    Ich rate mal ins Blaue: Vll. ist diese Toilette auch für die Häftlinge offen und dann könnte man dort bei einem Toilettengang für einen Häftling Geld hinterlegen. Und Geld für den Gefangenen mitbringen dürfte wiederum an allen JVAen verboten sein.

    Nur so als Idee ;)

  6. „Ich hau Dir auf die Fresse, Du durchgeknallter Oberförster!“

    Diesen Satz einem Polizisten mitzuteilen dürfte recht spannend werden.

  7. Sehr schön. Dass muss ich mir merken! :-D

  8. In der Kombination 2xAG + 1xBVerfG würde es sich dennoch nicht empfehlen, die Worte im Zusammenhang an einem höherinstanzlichen Richter als AG auszuprobieren. ;-)

  9. @Lilly:

    Wer einen Gefangenen Geld übergeben will kann das einfacher als auf der Toilette machen… Oder wie kommen sonst Drogen in den Knast?

    Was bitte hätte der mit 5€ anfangen wollen, dafür bekommt mann ja nicht mal nen Joint? Besucher werden eh kaum über Ihre Pflichten aufgeklärt; und Rechte hat man in vielen JVAs eh nicht, egal ob Gefangener, Anwalt, Besucher oder Ehrenamtlicher.

    Häftlings- und Gefangenentoiletten sind auch aus diesem Grund immer Getrennt, und wenn ein Inhaftierter während des Besuchs mal muß, kann er davon ausgehen, daß hinterher Ausziehen angesagt ist.


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