Verfasst von: ballmann | 8. Juli 2009
Stilfragen
Hier beschwert sich Rechtsanwalt Hoenig über das Outfit des Haftrichters (Schlabberjeans, kariertes Hemd, drei Knöpfe oben offen; Sandalen, Socken)
Hier indes offenbart er eine gewisse Bewunderung für einen Kollegen, der ohne Robe bei Gericht auftritt.
Ja wie denn nun ?
Sie sind ja bloß neidisch, weil die Entbindung von der Robentragungspflicht die Richterschaft außen vor läßt.
Unter den Talaren …
Von: Carsten R. Hoenig am 8. Juli 2009
um 08:50
Lieber nackt auftreten als mit versifften Klamotten.
Von: egal am 8. Juli 2009
um 08:53
Das glauben Sie jetzt aber nicht im Ernst, dass es bei der Robenverweigerei (ebenso: Schlips-, Vollmachtsverweigerei) irgendwie um Stilfragen oder gar um Mandanteninteressen ginge – es geht diesen eitlen Selbstdarstellern um nichts anderes als darum, ihr eigenes Ego publikumswirksam aufzublasen.
Erst recht geht es bei dieser billigen – weil nahezu sanktionslosen – Effekthascherei natürlich nicht um einen heldenhaften Akt zivilen Ungehorsams („traut sich was, was andere sich nicht trauen“).
Von: Gregor am 8. Juli 2009
um 09:33
Man kann auch ohne „Uniform“ seriös und zuverlässig wirken. Einige Kleidungsstile würden das dann aber völlig verhindern.
Nebenbei verlangen Richter ja auch Respekt (und Anstand) aller Anwesenden. Sie müssen also ein erhebliches Plus an Seriösität oder Würde ausstrahlen.
Von: Malte S. am 8. Juli 2009
um 09:42
@ ballmann:
Erst hat Gregor es zweimal vergeblich versucht, seinen Müll bei mir abzuladen. Jetzt liegt er in Ihrem Blog.
Und auch dort, wo er hingehört: http://tinyurl.com/nrcd6g
Von: kommentarmuell am 8. Juli 2009
um 09:47
In bestimmten nichtöffentlichen Anhörungen tragen aber auch Richter oftmals keine Robe, obwohl man sich das angesichts des zweifelhaften Kleidungsgeschmacks (Sweatshirt mit Aufschrift „Yippieh“) wünschte. Vor Verhandlungen und in Pausen sieht man die Richter ebenfalls ohne Robe.
Regelmäßig muß ich schockierten Mandanten, die selbst mit Anzug und Krawatte vor Gericht erscheinen, erläutern, daß Mr. oder Mrs. C&A (Gesichtsausdruck und Kleidung Marke „Mirdochegal“) die zur Entscheidung berufene Person ist. Gepflegte und modebewußte Mandantinnen sind regelmäßig der Atemnot nahe, wenn sie begreifen, daß Schlabberman/-woman über ihr hochwichtiges Anliegen entscheiden wird.
Wenn man in einem Hotel oder Restaurant ist, möchte man ja auch nicht, daß das Personal so herumläuft, wie es viele Juristen im Gericht tun. Nicht selten erlebt man, daß sich Anwaltskollegen der Sorte „mit Jeans, Holzfällerhemd und Lederjacke in den Kampf“ morgens im Hotel über ungepflegtes Personal oder nachlässig arrangierte Frühstückbuffets erregen, den eigenen Schlabberlook aber als Ausdruck einer nonkonformistischen Haltung begreifen.
Von: Hubert am 8. Juli 2009
um 10:05
Ein Richter sollte als Vorsitzender eines Verfahrens in jeder Hinsicht ein Vorbild abgeben – noch dazu wenn es sich um eine Haftsache, also um Strafverfahrensangelegenheiten handelt.
Tut er es nicht so wird eine Realität zu deutlich, in welcher der Staatsanwalt nicht nur Herr des Verfahrens sondern auch Herr der Verhandlung ist.
Von: JLloyd am 8. Juli 2009
um 10:11
@ kommentarmuell: Als Ersttäter erhält Gregor bei mir Bewährung
@ Hubert: Beleidigen Sie bitte die ehrwürdige Fa. C & A nicht und bedenken Sie das schändlich geringe Einkommen der Richterschaft
Grundsätzlich bin ich aber für Robenpflicht für alle „Organe der Rechtspflege“. Natürlich muss es Ausnahmen geben. Wenn ich eine Kindesanhörung durchführe, mache ich dies selbstverständlich ohne Robe
Von: ballmann am 8. Juli 2009
um 10:59
Da bleibt dem Anwalt nur noch der Umzug nach Berlin, wo jener keine Robe mehr tragen muss.
Ach, du traurige Hauptstadt im Osten…
Von: Franz am 8. Juli 2009
um 11:00
An der berufrechtlichen Pflicht hat sich nichts geändert.
http://drschmitz.info/totale-freiheit-nach-283-jahren-der-ewige-streit-um-die-robe.html
Von: rajede am 8. Juli 2009
um 13:44
Also ich hätte nichts dagegen, wenn das mit der Robe vom Erscheinungsbild darunter abhängig gemacht werden könnte. Meine beiden Ausbildungsrichter beim Amtsgericht waren da genau komplementär. Der Zivilrichter lief in Zivil rum, dass man ihm dauerhaftes Tragen der Robe hätte empfehlen wollen – Pullover mit Mottenlöchern, abgewetzte Karohemden und schlecht sitzende Jeans. In den Sitzungen war das alles hübsch verdeckt. Zum Glück durch den Richtertisch auch die Schuhe …
Mein Strafrichter hatte sich für den Stil „englischer Landadel“ entschieden. Tweedjacken, Tattersall-Hemden und schöne dicke Krawatten mit Jagd- und Pferdemotiven (und gute Schuhe!). Wirklich sehr stilsicher und für seinen Job auch noch förmlich genug. Um das zur Schau stellen zu können, ließ er Hemden und Krawatten auch in der Sitzung an, wie er sie immer trug und weigerte sich, jemals seine Robe zuzuknöpfen. Er hätte sie meinetwegen – im Gegensatz zu seinem Kollegen – auch ruhig ganz weglassen können.
Von: Lionel Hutz am 8. Juli 2009
um 19:39
Bis jetzt scheint mein C&A-Anzug noch immer überzeugend gewesen zu sein. Oder war es der Inhalt des Anzugs? Hmmm…
Von: Ö-Buff am 8. Juli 2009
um 21:42
Kompromissvorschlag: Zerknittertes Karohemd (zwei Knöpfe offen, einer ab), ältere Jeans (sonst bei der Gartenarbeit getregen), zertretene Sandalen über löchrigen Socken. Und darüber eine speckige, historisch duftende Robe.
Dann ist der Vorschrift genüge getan, und das Ansehen des Geeichts ist in Grund und Boden gerammt.
Von: doppelfish am 8. Juli 2009
um 23:40