Das Opfer des Täters ist eine 31-jährige Apothekerin aus Ägypten, Mutter eines 3-jährigen Kindes und im 3.Monat schwanger. Ihr Mann ist Pharmakologe und als Stipendiat der ägyptischen Regierung in Dresden am Max-Plank-Institut tätig.
Im Sommer letzten Jahres flezte sich der spätere Täter, ein arbeitsloser Russlanddeutscher (28), auf der Schaukel eines Spielplatzes. Als die junge Frau ihn bat, Platz für ihr Kind zu machen, beleidigte er sie mit den Worten Islamistin, Schlampe, Terroristin.
Auf die Anzeige der Frau wurde der Mann zu einer Geldstrafe von insgesamt 780 € verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung mit dem Ziel einer Freiheitsstrafe ein, da der Mann in der Verhandlung geäußert hatte, solche Leute seien nicht beleidigungsfähig, da sie keine richtigen Menschen seien.
In der Berufungsverhandlung vor dem LG Dresden äußerte der Angeklagte nach einem Bericht des Tagesspiegel Sympathien für die NPD.
Zunächst fragte Alex W. die Ägypterin im Saal, „haben Sie überhaupt ein Recht, in Deutschland zu sein?“ Dann setzte er nach, „Sie haben hier nichts zu suchen“. Der Russlanddeutsche wurde lauter und drohte, „wenn die NPD an die Macht kommt, ist damit Schluss. Ich habe NPD gewählt.
Unmittelbar danach erstach er die Frau vor den Augen ihres Mannes und ihres Kindes mit 18 Messerstichen


Mir fehlen die Adjektive, um diese Einstellung einigermaßen zutreffend zu charakterisieren.
Und beängstigend, dass so eine Tat in einem deutschen Gericht verübt wurde.
Von: A. K. am 9. Juli 2009
um 19:07
„Schrecklich“ oder „Grausam“ beschreiben nicht annährend das Ausmaß dieser Sache.
Gerade bei so etwas würde ich mir härtere Strafen wünschen – Lebenslänglich zu wirklich lebenslänglich machen.
Mit dem Gesetz kenne ich mich ja nur Gemeinschaftskundemäßig aus, aber bekommt dieser Mann eine anschließende Sicherheitsverwahrung?
Dein Blog ist übrigens große Klasse.
Viele Grüße
Von: diskordio am 9. Juli 2009
um 19:15
im gerichtssaal? wie kann das passieren? ich kenne die beiden wachleutz von einem oberharzer amtsgericht ganz gut, betrachtet man ihre statur kann man sich kaum vorstellen, dass im dortigem amtsgericht irgendjemand irgendwie „einen lauten“ machen würde.
schockierend…
Von: frank am 9. Juli 2009
um 20:55
@diskordio:
Härtere Strafen? Aha. Was ist denn in Ihren Augen angemessen, wenn es nicht der lebenslange Freiheitsentzug ist? Und wo/mit welcher Begründung ist das vorhandene Strafmaß nicht ausreichend?
Ansonsten mal § 57a StGB lesen. Und zum Thema „lebenslang“ einfach mal http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Pommerenke lesen
Von: studiosus juris am 9. Juli 2009
um 21:19
nicht das erste mal, nicht das letzte mal.
ich bin betroffen.
Von: Johannes am 9. Juli 2009
um 22:22
Eine hässliche Vorgeschichte, und eine abscheuliche Tat. Und man sieht mit ekliger Deutlichkeit, was für Anhänger die NPD hat.
Von: doppelfish am 9. Juli 2009
um 23:10
Die Geschichte ist wirklich erschütternd und unfassbar. Da heutzutage an fast jedem Amtsgericht Personenkontrollen erfolgen und es an manchen Gerichten beinahe strikter zugeht wie an Flughäfen, frage ich mich allerdings einerseits, wie so ein Typ eine Waffe in den Gerichtssaal bekommen hat und anderseits, wie er 18-mal zustechen konnte.
Von: Joerg am 10. Juli 2009
um 09:37
@Joerg:
Seltsam – ich würde Gerichte mit Kontrollen für die absolute Ausnahme halten. In NRW und Bayern habe ich das schon vereinzelt erlebt, mich aber immer sehr über die (von mir als solche empfundene) Hysterie gewundert…
Von: Lurker am 10. Juli 2009
um 09:57
18 Stiche führt man nicht eben mal in 3 Sekunden aus. Anscheinend sind die übrigen Anwesenden beherzt unter ihren Tischen verschwunden. Interessant, daß nur von den anwesenden Juristen kein Eingreifen erwartet werden durfte. Courage ist anscheinend immer Sache der anderen.
Von: Rita am 10. Juli 2009
um 11:55
@rita
Der Pflichtverteidiger des Täters hat mit einem Stuhl versucht, den Täter zu stoppen. Aus den Nachbarsaal eilten dort als Zeugen anwesende Polizisten herbei und machten von der Schusswaffe Gebrauch – hielten aber den Ehemann der Getöteten irrtümlich für den Täter.
Die Tat dauerte 32 Sekunden.
Mangelnde Courage wird man den anwesenden nicht vorwerfen können.
Bitte lesen vor Meinungsbildung:
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2198564
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2197618
RA Hänsch aus Dresden
Von: RA Hänsch am 10. Juli 2009
um 12:20
@Rita:
18 Stiche führt man natürlich nicht in 3 Sekunden aus. Einen bis vier tödliche Stiche aber schon. Und die sind leider wohl nicht zu verhindern gewesen.
Sie, Rita, hätten dann aber immerhin zu verhindern versuchen können, dass 14-17 weitere Stiche in eine Leiche erfolgen. Unter Einsatz Ihres eigenen Lebens. Toll, Ihre Courage!
Von: studiosus juris am 10. Juli 2009
um 12:38
@RA Hänsch
32 Sekunden Messerstiche? Eine Ewigkeit.
„Auch ihr Ehemann Ali E. soll von W. am Hals verletzt worden sein, ehe Richter Maciejewski aus dem Saal rannte und „Weg hier, der hat eine Waffe!“ rief.“
Helden sehen anders aus. Aber ich mache niemand einen Vorwurf. Wer ist schon zum Helden geboren? Es ist eben leichter, gegen U-Bahn-Schläger & Co. Courage einzufordern, als in der konkreten Situation selbst einzugreifen. Im Falle befürchteter eigener Verletzungen ist ein Eingreifen nicht zumutbar. Die Dresdner Justiz wird jedenfalls in Zukunft niemand mehr vorwerfen wollen, bei Straftaten nicht eingegriffen zu haben, wenn eigene Verletzungen zu befürchten waren.
@studiosus juris
Bemerkenswert, daß Sie wissen, welcher Messerstich tödlich war. Darf man die weitere Tatausführung allein deshalb zulassen, weil man glaubt, das Opfer werde ohnehin sterben? Weshalb sollte man dann eingreifen, wenn z.B. ein Skinhead einem kleinen Mädchen mit dem Springerstiefel gegen den Kopf tritt? Die Kleine ist wahrscheinlich eh dem Tode geweiht – und bevor man selbst noch einen abbekommt, ruft man lieber um Hilfe. Nur wer sollte verpflichtet sein, diese Hilfe zu leisten, falls nicht gerade ein „Berufshelfer“ mit Schußwaffe zur Stelle ist?
Damit meine Polemik nicht mißverstanden wird: ich würde vermutlich auch nicht eingreifen und mein Leben riskieren. Ich finde nur die Debatten um Zivilcourage immer recht verlogen.
Von: Rita am 10. Juli 2009
um 13:43
@Lurker:
Auch in Hessen gibt es durchaus solche Kontrollen. Am Anfang meiner Ausbildung beim Finanzamt sind wir mit unserem Ausbildungssachbearbeiter ins Amtsgericht und haben uns ein paar Verhandlungen angesehen. Wir wurden alle mit einem Metalldetektor geprüft und dann noch abgetastet. Bei uns Frauen wurde sogar genau getastet, ob in der Mitte des BHs etwas drin ist.
Von: Merle am 10. Juli 2009
um 17:38
@Merle:
Sie glauben gar nicht, wie schwer es mir fällt, die Steilvorlage im letzten Satz nicht aufzugreifen
Von: studiosus juris am 10. Juli 2009
um 17:59
Oh doch, ich kann es mir vorstellen.
Dabei hatte ich ja schon extra noch das „in der Mtte“ dazu geschrieben.
Von: Merle am 10. Juli 2009
um 18:24
Wieso „extra“? Ich hatte mir so etwas á la „ich schau immer, ob links und rechts was drin ist“ vorgestellt. Ups, jetzt hab ichs ja doch gesagt
Von: studiosus juris am 10. Juli 2009
um 18:27
Die Staatsanwaltschaft Dresden ist gerade auf einer heißen Spur.
Möglicherweise gibt es eine Verbindung, zwischen der Mordbestie und der berüchtigen Website PI-News.net.
Der Täter fühlte sich offentlsichtlich legetiminiert, durch die dort regelmäßigen Hasstiraden gegen Muslime.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die „Publikationen“ der Berliner Tierärztin Dr. Beate Klein, auf PI, wie folgt beurteilt:
http://www.bg124.de/218.html
Frau Dr. Beate Klein wurde in den Zwangsurlaub geschickt.
Sie ist Mitarbeiterin des öffentlichen Dienstes von Berlin, Grenzkontrollstelle Flughafen Tegel, Abteilung Veterinär.
In den nächsten Tagen wird man sie verhören, wegen dem Mordfaff in Dresden.
Von: Susi am 10. Juli 2009
um 18:47
@studiosus juris
Härte Strafen bedeutet für mich, dass ein kranker Mensch wie dieser Täter nie wieder auf freien Fuß kommt. Deshalb meine Frage: bekommt dieser Mann anschließende Sicherheitsverwahrung oder nicht?
Allgemein noch ein Beispiel: Eine Frau, die versucht, den Sohn ihres neuen Mannes mit einem Kissen zu ersticken sollte nicht drei einhalb Jahre AUF BEWÄHRUNG bekommen sondern definitv viel länger.
Da stimmen Sie mir sicher zu, oder?
Von: diskordio am 10. Juli 2009
um 20:07
ob er krank ist, wird untersucht werden müssen. Wenn ja, hat er mit einer dauernden Einweisung in die Psychiatrie zu rechnen.
Wichtig wäre denen das Handwerk zu legen, die ihm diese Rassimussch… ins Hirn gebracht haben
Eine Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werde, Da müssen Sie etwas falsch verstanden haben
Von: ballmann am 10. Juli 2009
um 20:37
Kontrolle:
AG Halle: keine; StA Halle (im selben Gebäude): Schleuse, sind untereinander verbunden
LG Halle: keine
AG Leipzig: dito
LG Leipzig: dito
AG Hof: dito
AG B-Turmstr.: Schleuse+ Zugang nur mit Ladung
Totale Sicherheit gibt es eh nicht; weder Titan, Hart-PVC oder Keramik werden von Detektoren erkannt.
Selbst bei gut kontrollierten Gefangenen in einer JVA kommt es zu Messerübergriffen wie neulich in Torgau, mit 2 schwerstverletzten Bediensteten…
Von: Lord am 10. Juli 2009
um 20:43
Zugang nur mit Ladung? Sind damit normale Verhandlungen gemeint? Netter Revisionsgrund wäre das dann
Von: egal am 10. Juli 2009
um 21:34
Die rechte Ideologie an der Wurzel auszureißen wäre natürlich weitaus wirksamer, ist aber viel schwieriger, als ein Exempel zu statuieren.
Entweder ich habe es falsch verstanden, oder ich habe einer höchst fragwürdigen Medie vertraut – dem Fernsehen (rtl…)
Von: diskordio am 10. Juli 2009
um 22:15
Ich kenne mich da im rechten Spektrum nicht so aus:
Mag der gemeine NPDler an sich eigentlich Russlanddeutsche als Volksgenossen oder sind die für ihn ein auch Teil der Überfremdung?
Wenn letzteres zutrifft hätte diese unerwiderte Liebe ein gewisses Element der Tragik.
Von: CandJur am 10. Juli 2009
um 22:40
@diskordio:
Wie Ballmann schon richtig bemerkt hat, kann eine Strafe dieser Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, vgl. § 56 StGB.
Unabhängig davon fände ich es anmaßend und wohl auch nicht möglich, einen rechtlichen Sachverhalt zu beurteilen, den man nicht kennt und dessen Zusammenfassung ein kurzer Satz ist
Von: studiosus juris am 11. Juli 2009
um 01:02
CandJur: Diese „Partei“ ist über jeden Deppen froh, der ihrer verqueren „Ideologie“ kritiklos folgt. Entsprechend, äh, multikulturell ist die Gefolgschaft. Die Gemeinsamkeit besteht in der zur Verfügung stehenden intellektuellen Kapazität.
Von: doppelfish am 11. Juli 2009
um 08:27
@egal:
So aber tatsächlich erlebt am VG Köln – aufgrund vergangener Sicherheitsvorfälle wollte man mich nur mit Ladung einlassen. Die Diskussion mit dem Justizschergen jedenfalls war urkomisch – naja, Revisionsgründe in millionenschweren Regulierungsverfahren sind eben nicht so wichtig wie die Sicherheit des Gerichts vor der ungeladenen Allgemeinheit.
Von: Philipp am 11. Juli 2009
um 08:39
@ candjur
wer genügend blond und doof ist und heim ins Reich will, wird genommen
Von: ballmann am 11. Juli 2009
um 10:01
ballmann: und blauäugig. Also, „blauäugig“ im Sinne von „Arische Herrenrasse“ und so. Obwohl …
Von: doppelfish am 12. Juli 2009
um 09:54
Ich frage mich nur: Wie kommt ueberhaupt ein Messer in einen Gerichtssaal rein? Werden die Personen denn nicht nach Waffen untersucht?
Ich wuerde den Deutschrussen, NPD angehoerigend, ganz schnell nach Alexandria schicken, sollen sie ihn doch lieber dort verurteilen und nach dem Recht sehen.
Es ist unfasslich, dass einer 18 Mal zustechen kann, ohne dass irgendjemand eingreift? Was ist denn da passiert? Schlafen alle?
Ein Armutszeugnis fuer das deutsche Rechtswesen.
Von: Sabina Horak am 13. Juli 2009
um 03:23
[...] (via Im Namen des Volkers) [...]
Von: Offener Brief zum Thema Ausländerfeindlichkeit in Dresden | Das rote Blog am 13. Juli 2009
um 21:29
[...] besagte Susi hat auch hier einen Kommentar [...]
Von: “Macht PI arbeitslos?” « Politically Correct am 13. Juli 2009
um 22:17
man kann es als Dresdner Problem sehen, als Problem der NPD oder es aus der Perspektive der Linken den Rechten anlasten. – Zu kurz gesprungen!
Es ist ein Problem einer weit verbreiteten und tief verwurzelten Ausländerfeindlichkeit (und wohl ein weltweites Phänomen) – die findet sich nicht nur in Dresden oder Rostock sondern auch in Hamburg, Düsseldorf oder München. Da, wo die NPD sich offen zu dieser Idiotie bekennt, ist sie – und das finde ich noch viel schlimmer – in den Köpfen der breiten Masse zuhause… weniger radikal vielleicht, den Mord verabscheuend vielleicht – aber sie ist da…
Ausländerfeindliche Sprüche und Bemerkungen begegnet man so ziemlich an jeder Straßenecke…
Der Mord im Gerichtssaal, schrecklich, gewiss. Die Frage nach der Zivilcourage ist berechtigt (auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie man in Sekunden die anwesende Menge zum richtigen Handeln hätte bringen können, jeder Einzelne war sicher machtlos und vor allem erst einmal völlig überrascht…)
Die Zivilcourage müsste – um vielleicht dauerhaft etwas zu ändern – viel früher einsetzen … in der Schule, an der Straßenecke, im Büro, in der Kneipe … immer und sofort, wenn uns Ausländerfeindlichkeit begegnet…
Von: blickwinkel2009 am 13. Juli 2009
um 23:09
es tut mir weh wegen Marwa.
und Wünschen zu rechnen Gott große Janata und das Leiden der Tötung 100 Jahr in die Mindest- und Qualen der Nachstehend ist die beste und gehalten
Von: karim am 21. Juli 2009
um 06:11