Verfasst von: ballmann | 10. Juli 2009

Schweigen ist Gold

Der Rechtsanwalt erhält gem BRAGebO § 31 Abs 1 Nr 4 eine Erörterungsgebühr, wenn die Sache unter seiner Beteiligung erörtert wird. Nicht erforderlich ist, daß der Anwalt hierzu selbst eine Argumentationstätigkeit entfaltet, mündlich seinen Standpunkt darstellt oder Erläuterungen abgibt.

OLGR Saarbrücken 2000, 398-399

Das Phänomen, sich an einer Erörterung zu beteiligen, ohne ein Wort zu sagen, war bereits hier erörtert worden.

Die Entscheidung kann zwanglos auf die heutige Terminsgebühr nach dem RVG angewandt werden.


Antworten

  1. Japp, weil die Terminsgebühr für den Termin anfällt und nicht fürs Reden ;)

    Sie bekommen doch auch Ihr R1 ohne dafür etwas erzählen zu müssen :)

  2. Genau, oder z.B. bekommen Richter für die Tage kein Geld, an denen sie keine urteile gefällt haben :-)

  3. Das wird ja wieder dadurch kompensiert, daß man nur eine Terminsgebühr erhält, ganz gleich wieviele Termine stattgefunden haben. Mitunter ein echtes Minusgeschäft, zumal wenn das Gericht am anderen Ende der Republik liegt.

    Wenn keine Beweisaufnahme stattfindet und ein Vergleich offensichtlich nicht möglich ist, pflege ich in Verhandlungen ebenfalls zu schweigen. Ich habe keinesfalls die Absicht, in der mündlichen Verhandlung sämtliche Argumente noch einmal mit zunehmender Lautstärke zu erörtern, die schon in den Schriftsätzen und gerichtlichen Hinweisbeschlüssen niedergelegt sind. Als ob irgendein Beteiligter seine Meinung ändern würde, nur weil man sich die Argumente noch einmal persönlich um die Ohren haut. Bitte um eine Entscheidung, Herr Vorsitzender!

  4. Interessant.

  5. Ich würd’s mal als Entlastung der Richterschaft sehen. Wenn jeder Anwalt gehalten wäre, sich die Erörterungsgebühr durch Erörtern zu verdienen, müssten sich die Gerichte wahrscheinlich extra viel heiße Luft anhören. (Anwälte nach produzierter Textmenge zu bezahlen führt empirisch erwiesen auch zu deren uferloser Vergrößerung ohne Zunahme an inhaltlicher Substanz.)

    Aber immerhin konsequent, dass das RVG es in Terminsgebühr umdeklariert hat …

  6. Wenn jeder Anwalt gehalten wäre, sich die Erörterungsgebühr durch Erörtern zu verdienen, müssten sich die Gerichte wahrscheinlich extra viel heiße Luft anhören

    Sie sind dazu nicht gehalten – und trotzdem ist die Luft im Saal oft unerträglich heiß

  7. Also bei uns in Bayern werden Rechtsstreitigkeiten oft im Gerichtssaal entschieden. Das merkt man dann daran, dass die Urteile nichts mit der Aktenlage zu tun haben, aber irgendwas von der letzten mV hängengeblieben ist, was nicht im Protokoll stand ;)

  8. „Das Phänomen, sich an einer Erörterung zu beteiligen, ohne ein Wort zu sagen, war bereits hier erörtert worden.“
    Eine andere Ausprägung dieses Phänomens wird hier beschrieben, äh: erörtert.
    http://www.kanzlei-hoenig.info/vier-in-eins-richter

  9. Wenn nur Themen angesprochen werden, die bereits ausführlich erörtert wurden, sollte ein Langeweile-Zuschlag fällig werden.


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