Verfasst von: ballmann | 6. August 2009

Gründe für eine Niederlage im Zivilprozess

Sollte es im Zivilprozess zu keinem Vergleich kommen und der Richter ein Urteil fällen müssen, so ist meist eine der Parteien der Verlierer.

Studien belegen, dass als Gründe für eine solche Niederlage folgende, sehr häufig auch in Kobination auftretende Faktoren in Betracht kommen:

  • der auf die Prozessmaterie hochspezialisierte Anwalt der Gegenseite, der zu Stundensätzen arbeitet, die man selbst nie bezahlen könnte und zudem ein alter Studienfreund des entscheidenen Richters ist

 

  • der eigene, völlig unfähige und von einem guten Bekannten empfohlene Anwalt, der für die horrenden Zahlungen, die man bereits an ihn geleistet hat, so gut wie keine Gegenleistung gebracht, Schriftsätze mit einer Maximallänge von nur 5 Seiten gefertigt, die Zeugen nicht ins Kreuverhör genommen hat und mit dem entscheidenen Richter wegen einer Jahre zurückliegenden Affäre mit dessen Ehefrau verfeindet ist

 

  • die gedungenen, skrupellosen Zeugen der Gegenseite, die auch vor einem Meineid nicht zurückgeschreckt wären (wenn der eigene Anwalt denn einen Antrag auf Vereidigung gestellt hätte)

 

  • die eigenen, erstmals vor einem Gericht auftretenden Zeugen, die sich von dem Gegenanwalt haben völlig verunsichern lassen und etwas erzählt haben, was so gar nicht abgesprochen der Wahrheit entspricht

 

  • der auf seinem Fachgebiet völlig ahnungslose Sachverständige, der das ihm vorglegte Privatgutachten nicht gelesen, geschweige denn verstanden hat, von falschen Berechnungsgrundlagen ausgegangen ist, ein veraltetes, nicht geeichtes Messgerät verwendet hat und den ihm nach dem Ortstermin angebotenen Schnaps nicht zu schätzen wusste

 

  • der wahlweise senile oder unerfahrene Richter, der stinkfaul völlig überlastet ist,  die Akte (insbesondere die eigenhändige 35 -seitige Kurzusamenfassung) nicht gelesen hat und einen nun dafür büßen lässt, dass man seinen völlig unakzeptablen Vergleichsvorschlag von sich gewiesen hat.

Dass die unterlegene Partei schlicht Unrecht gehabt haben könnte, ist nach aller menschlicher Erfahrung auszuschließen.


Antworten

  1. Auch im Strafprozess ist manchmal selbst die beste Arbeit des Verteidigers, um es mit den Worten eines Prozessbeteiligten zu sagen, pardon my french, „für’n Arsch“.

  2. „Kurzusamen“fassung ist eine bildschöne Fehlleistung.

  3. Der kluge Kläger bläht seine Forderungen so auf, daß es eine Teilabweisung gibt. Damit muß sich auch der Beklagte nicht als Totalverlierer fühlen und eine zukünftige Zusammenarbeit der Parteien ist trotzdem möglich.

    Und ja – es gibt manchmal wirklich total blöde Sachverständige.

  4. Die aufgezählten Gründe kommen aber nur bei „fortgeschrittenen Unterliegenden“ vor.

    Erstmalige Verlierer behelfen sich doch meist mit einer abstrakten Verteufelung des „deutsche Rechtssystem“ im allgemeinen.

  5. Ursächlich für Niederlagen im Zivilprozeß ist m.E., daß sich die Kläger und deren Anwälte oftmals zu wenig Gedanken über die möglichen Anspruchsgrundlagen und die diesbezügliche Darlegungs- und Beweislast machen, daß mitunter Summen eingeklagt werden, die schon rein rechnerisch zu hoch gegriffen sind sowie gelegentlich Personen verklagt werden, die bereits ausweislich des Klagevortrags mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben.

    Der Beklagte kann sich häufig schon im Hinblick auf derlei ungeschickten Klagevortrag entspannt zurücklehnen und in zulässiger Weise bis auf das letzte Komma alles mit Nichtwissen bestreiten, was der Kläger in die Welt stellt, um nach einer vierjährigen Beweisaufnahme und fünf Richterwechseln zu bekunden, daß er zwar über eine potente Rechtsschutzversicherung verfügt, aber im übrigen keinen Cent Geld hat.

    Vorausschauende Rechtsberatung sieht solche Entwicklungen vorher.

  6. Wenn ich dem Internet glauben darf, dann liegt jede Niederlage an den Intrigen Wolfgang Schäubles oder Ursula von der Leyens… :-)

  7. Als Nicht-Juristin und Nicht-Zuschauerin von Sendungen wie Dr. A. Colt sage ich es in meiner bescheidenen, ureigenen Terminologie:

    Ich mußte ordentlich grinsen. Sollte es mich eher traurig machen? Ja. Hm.

  8. heute, sitzung familiengericht in einer landeshauptstadt.

    es betritt die bühne mister X aus hessen. der typ hat ne statur wie ein brückenpfeiler und einen schnauzbart dessen enden sich nach untern biegen( wie nennt sich das) . sagt keinen ton, nicht mal guten morgen, er visiert die mit zarter stimme beseitete prozessbevollmächtigte der antragstellerin an, von der er nicht abläßt. dann hegt die die einwende gegen die vermögensauskunft.

    die stimmung von schnauzbart sinkt noch tiefer wie tief. er sagt kein wort. würdigt frau richterin keines blickes, ein ja zu der frage, ob der antrag von x gestellt werden soll, wird mit einem kopfnicken quittiert.

    dann wird schriftsatz auf ZG eingereicht, da führt der typ einen aufstand auf, und hampelt da rum, faltet die anwätin zusammen -meiner bescheidenen meinung völlig grundlos- und pustet sich auf….. jetzt mache ich ein faß auf, ich erheben widerklage……sämtlich im saal befindliche rollen mit den augen………….

    glanzvorstellung, diese dämlichen widerklagerei, was eine sinnige sache.

    nach der sitzung kommen richterin und ich zu dem übereinkunft, der herr ist nicht familienrechts tauglich. wir machen also weiter……….und denken uns unseren teil.

    eine andere anwältin möchte schriftsätzverlängerung. 2 oder 4 wochen ? sie meint, sie wisse es nicht, wäre ihr egal. es wird zu protokoll genommen, …… schriftsatzverlängerung von 2 wochen wird gewährt…… wenn man nicht mal da den ar…. in der hose hat und die schriftsatzverlängerung beantragen kann……schriftsätz sehen aus, ich würde mich nicht trauen sowas abzugeben !!!

    ist das ein drama……

  9. @Anna

    Aber Postings dieser Art abzugeben, die Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik weitgehend ignorieren, trauen Sie sich schon?

  10. Es heißt nicht „unakzeptabel“, sondern „inakzeptabel“

  11. [...] 6 08 2009 Diese Gründe nennt Richter Ballmann in seinem launig gehaltenen Beitrag, der hier zu finden ist. Und weil Richter Richter sind und Anwälte nur Menschen, die allenfalls die Befähigung zum [...]

  12. „Aber Postings dieser Art abzugeben, die Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik weitgehend ignorieren, trauen Sie sich schon?“

    ja, das tue ich. jenes ist ausdruck meiner chaotischen persönlichkeitsstruktur. ich würde mich sogar trauen, ihnen mal die neue rechtschreibung näher zu erläutern. bedarf scheint ja zu bestehen.

    Mfg

  13. Also an dem im Unrecht sein kann es wirklich nicht liegen. Ein Schlüsselerlebnis im Referendariat war, als ich einen Anwalt nach dem Ausgang eines von mir mit bearbeiteten Falles fragte, die Antwort: „Wir haben gewonnen, völlig zu Unrecht!“ Und das ist nicht das einzige Mal geblieben, wo es so war.

    Da man aber oft genug verliert, obwohl man im Recht ist, gleicht es sich irgendwann schon wieder aus – jedenfalls wenn man genug prozessiert. Und wir wissen ja: „Recht wollen’s ham? A Urteil kriagn’s!“

  14. Verlieren ist dann am schlimmsten, wenn man anfangs noch gewinnen würde, weil die Gegenseite (Insolvenzverwalter, und noch dazu keiner der Kleinen!) zu ahnungslos ist, um eine zwingend erforderliche (insolvenzrechtliche) Anfechtungserklärung abzugeben und eine dann erfolgsversprechende Klageänderung vorzunehmen. Auch nach dem bereits viel zu deutlichen Hinweis der fachlich ausgezeichneten (Probe-)Richterin verstand die Gegenseite nichts. Und dann zaubert die Richterin im Urteil diese Anfechtungserklärung aus dem absoluten Nichts hervor! Im Ergebnis war das Urteil ja nicht verkehrt, aber die Art und Weise des Zustandekommens war eine Frechheit!

    Natürlich habe ich mich beherrscht und nicht versucht, der Richterin Ärger zu bereiten, aber sauer bin ich (offensichtlich) heute noch.

  15. Trifft wohl eher auf die amerikanische Justiz, als die deustche zu.


Einen Kommentar hinterlassen

Sie müssen angemeldet sein, um kommentieren zu können.

Kategorien