Verfasst von: ballmann | 22. September 2009

Kirschen können Kerne enthalten

Der Kläger nimmt die Beklagte, die eine Bäckerei und Konditorei betreibt, auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Er verzehrte am 29. Januar 2007 einen von der Beklagten hergestellten Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Zur Herstellung der Füllung verwendet die Beklagte Dunstsauerkirschen, die im eigenen Saft liegen und über einen Durchschlag abgesiebt werden. Beim Verzehr dieses Gebäckstücks biss der Kläger auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Für die dadurch erforderlich gewordene zahnprothetische Versorgung hatte der Kläger einen Eigenanteil von 235,60 € zu zahlen. Er begehrt Ersatz dieser Kosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld (Vorstellung: 200,00 €).

Das AG gab der Klage statt, die zugelassene Berufung blieb ohne Erfolg. Auf die zugelassene Revision wies der BGH die Klage ab.

Der VI. Senat stellt apodiktisch fest:

Bei einem Gebäckstück, das unter der Bezeichnung „Kirschtaler“ angeboten wird, geht der Verbraucher davon aus, dass es unter Verwendung von Kirschen hergestellt wird. Der Verbraucher weiß auch, dass die Kirsche eine Steinfrucht ist und dass ihr Fruchtfleisch mithin einen Stein (Kirschkern) enthält. Seine Sicherheitserwartung kann deshalb berechtigterweise nicht ohne weiteres darauf gerichtet sein, dass das Gebäckstück „Kirschtaler“ zwar Kirschen, aber keinerlei Kirschkerne enthält.

BGH NJW 2009, 1669

Ob der Senats-Hiwi wohl in der Beratungspause des Senats aus der nahegelegenen Bäckerei erstmal ein paar Kirsch-Gebäckstückchen holen musste?


Antworten

  1. Kann man sicherlich vertreten – es wundert mich trotzdem.

    Wie stellt sich der BGH den Genuß eines Kirschtalers vor, bei dem ich ständig auf Kirschkerne achten muß? Wäre es nicht günstiger, den Hersteller darauf achten zu lassen?

    Argumentiert der BGH nicht sonst immer so gerne mit der „Versicherbarkeit“? Wie versichere ich mich gegen Kirschkerne im Dessert?

  2. Was Schweizer Gerichte für ungewöhnliche Zutaten halten (zweiter Teil des Artikels):

    http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1024681/Zusage_einhalten

    Am Nettesten finde ich die Feststellung, dass eine Figur im Dreikönigskuchen nicht als ungewöhnlich gilt. Allerdings: Gilt das auch für Einwanderer, die diese Tradition nicht kennen? (Könnte man ja mit dem weiter unten genannten Stein im Reisgericht vergleichen; vielleicht gehört der auch da rein…) Übrigens werden Zahnarztkosten in der Schweiz nicht von der Krankenversicherung übernommen (ausser in Ausnahmefällen); die Frage ist also nicht, welche Versicherung zahlt, sondern ob man selber ran muss.

  3. Ob das Gericht bei einem Pfirsichteilchen wohl auch so geurteilt hätte??

  4. Wer einen Pfirsichkern übersieht, verliert zu Recht seine Zähne.

    Erschreckend finde ich eher, dass offenbar erst der BGH erkannt hat, dass es auch so etwas wie Eigenverantwortung gibt. Vor vielen Jahren fand sich in einem Kommentar die Meinung, dass das deutsche Recht vom fast schon debilen Verbraucher ausgeht. Davon gingen wohl auch die Vorinstanzen aus.

  5. …einfach nur köstlich das Urteil.

  6. Marcus, davon gehe ich allerdings auch aus.

  7. Nunja – in den USA wäre wohl anders entschieden worden, ich denke da immer an die Urteile beim Kaffee in McDoof oder den Hund in der Mikrowelle..

  8. Der Hund in der Mikrowelle war eine Katze und die hat es nie gegeben
    siehe hier

    urban legends

  9. Kompliment, Monsignore Ballmann- schöner hätte man nicht an einen Witz über Radio Eriwan erinnern…

    (Für alle, die sich daran nicht mehr erinnern oder zu jung dafür sind, ein Beispiel:

    Frage an Radio Eriwan: „Stimmt es, dass der Kosmonaut Juri Gagarin eine Reise in die USA gewonnen hat?“
    Antwort von Radio Eriwan: „Im Prinzip ja. Aber es war nicht der Kosmonaut Juri Gagarin, sondern ein Rentner, und er hieß nicht Juri, sondern Oleg, und auch nicht Gagarin, sondern Gaganov, und es war nicht in die USA, sondern in Kiew, und er hat auch keine Reise gewonnen, sondern ein Fahrrad, und er hat es nicht gewonnen, sondern es wurde ihm gestohlen. Aber alles andere stimmt.“)

  10. Irgendwoher kommt mir das sehr bekannt vor:

    http://heimspielcolonia.wordpress.com/2008/07/01/konstruktionsplan-eines-kirschteilchens/

    ;-)

  11. Danke Herr Schwartmann,

    dann haben wir jetzt auch die Vorinstanzen

  12. Oha, riesengroßer Fettnapf … ;)

    Aber wieso halten sich diese Gerüchte so hartnäckig?

  13. imo klares fehlurteil.

    bei einem kirschtaler erwartet doch keiner kirschen, vielleicht Zucker, Glukosesirup, Fett pflanzlich gehärtet, Feuchthaltemittel, Säuerungsmittel, Gelatine, Spuren von Nüssen, E1 – E9999, Aromen – aber kirschen hätte ich da nicht erwartet.

  14. @Anna: in einen Dreikönigskuchen gehört sogar eine Porzellan- oder Kunststofffigur. Früher einmal waren es fèves, „Saubohnen“ lt. Wörterbuch, die man in den Teig einbuk, heute eben kleine bunte Figuren. Davon findet sich in jedem Kuchen genau eine. Wer sie findet, ist für den Tag der König.

    Sich über die fève in der „galette des rois“ zu beschweren kommt einer Beschwerde über den Knochen im Kotelett gleich.

  15. [...] gefunden bei: Im Namen des Volkers [...]

  16. @Lilly:

    Hund/Katze/Meerschweinchen in der Mikrowelle ist eine urbane Legende.
    Und das Verfahren über den Kaffee bei McDonald’s wurde zum einen mit einer gütlichen Einigung beendet und ist zum anderen, wenn man sich an die Existenz der punitive damages in den USA erinnert, durchaus logisch und nicht überzogen.
    Zum Thema gibts auch nen schönen Aufsatz in RIW 2008, 598 ;)

  17. Also, ich würde mich schon ärgern, wenn ein solcher Kirschtaler einen Kern enthält und ich mir deswegen n Eckzahn raushaue.

    Die Dinger haben keine Kerne zu enthalten…

    Also, ich muss erstma noch ne Nacht drüber schlafen, ob ich das Urteil so richtig finde.

    BGH stellt sich also den guten Bürger vor, der bei einem Kirschtaler ab sofort immer skeptisch sein muss, ob dieser nicht einen Kern enthält.

  18. Sorry, die Fundstelle ist von 2003, nicht von 2008.

  19. @Wolfram: Danke, aber gerade weil ich das schon wusste, finde ich die Tatsache, dass da ein Gericht drüber befinden musste, so lustig. Ich würde eher eine Klage erwarten (wegen seelischer Grausamkeit oder so), wenn in so einem Kuchen der König fehlt.

  20. @ Lilly

    kann man davon ausgehen, dass man sich Verbrennungen dritten (!) Grades zuzieht, wenn man sich mit Kaffee verbrüht?!?

    (Gut, dass diese dann im Genitalbereich aufgetreten sind, kommt ungünstigerweise schmerzfördernd dazu – dumm gelaufen)

    McDonald’s hat im Anschluss übrigens eine riesige PR-Kampagne aufgesetzt, um das Urteil (es war kein Vergleich) ins lächerliche zu ziehen. Hat ja anscheinend auch hervorragend geklappt.

  21. …anscheinend gab es einen Vergleich vor der 2. Instanz (siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Liebeck_v._McDonald%27s_Restaurants) – habe ich falsch in Erinnerung.

    Zudem hat die Dame, entgegen landläufiger Meinung, keine Millionen erhalten, sondern „lediglich“ $160.000

  22. Jajaja, ich sehs ja ein..

    Ich konnte mir nur eben vorstellen, dass es dieses Kirschkernurteil in Amerika nicht gegeben hätte, aber selbst das ist eine Vermutung und diese These stell ich besser mal nicht mehr auf *umeinSchäufelchenAschebitte* ;)

  23. Und Bienenstich darf stechende Bienen … ?

  24. @Lars: Ich würde mich auch darüber ärgern, mir einen Zahn abzubrechen. Ich ärgere mich auch über manches andere.

    Die Tatsache, dass ich mich über etwas ärgere, heißt ja aber noch nicht automatisch, dass jemand anderes dafür verantwortlich und schadensersatzpflichtig sein muss. Manche Sachen sind halt einfach Pech.

    Der Drang immer einen Schuldigen finden zu wollen, ist grundsätzlich menschlich. Im Mittelalter hat man halt vermeintliche Hexen verbrannt, weil die schuld waren. Heutzutage verklagt man den Bäcker …

    Was die Versicherung angeht: Das Geld für die hier fraglos vorhandene Rechtsschutzversicherung wäre vielleicht in eine Kranken(zusatz-)versicherung besser investiert gewesen. Manchmal muss auch der Grundsatz „casum sentit dominus“ gelten!

  25. oder um mit Kurt Tucholsky zu sprechen:
    Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadensersatzpflichtig ist

  26. @Lionel Hutz:

    Im Prinzip stimme ich zu. Aber wenn entsteinte Kirschen Steine enthalten können, finde ich das schon fast in die andere Richtung überzogen.

  27. Maßgeblich wird wohl die Verkehrsanschauung sein:

    Kann von der Bäckerei ein solches Maß an Sorgfalt bzgl der Entkernung erwartet werden, dass man selbst den Kirschtaler ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen verzehren kann?

    Wohl nicht, aber ich wäre nach wie vor verärgert :D

  28. Meines wissens werden in der „Badischen Backstub’“ in der Herrenstraße in Karlsruhe keine Kirschtaler verkauft. Der Hiwi wird etwas länger unterwegs gewesen sein.

  29. Zum Thema Verkehrsanschuung: Ich bin es von kleinauf gewöhnt gewesen, dass beim Kauf eines Glases entsteinter Schattenmorellen bzw. Kirschen hin und wieder mal eine mit Stein dabei ist. Sicherlich könnte man dies durch eine Röntgenkontrolle jeder einzelnen Kirsche vor Verpackung effizient verhindern, andererseits dürfte der dann resultierende Preis von der Verkehrsanschuung auch nicht mehr goutiert werden.

    Es erwartet ja auch niemand 100% grätenfreie Fischfilets und ein Knochenspiltter im Fleich kommt auch immer wieder mal vor. Im Gegenteil, wenn man den Stein findet, kann man sich zumindest freuen, es mit einer echten Kirsche und nicht mit einem Produkt fortgeschrittener Lebensmittelchemie zu tun zu haben!

  30. [...] an das lebensnahe Kirschtaler-Urteil des Bundesgerichtshofs. Mehr dazu auf dem Blog „Im Namen des Volkers“ [...]


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