Prost, ich will doch kein Diszi
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Dissertationsschreiber aufgepasst
Lesen Sie bitte diese Rezension
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_308.pdf
und Sie wissen, was Ihnen blühen kann.
(Dank an Christoh Rung für den Hinweis)
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Oktoberfest
Anlässlich des Oktoberfestes in München übergab der Vermieter seinem Hausmeister zwei Gutscheine zum Verzehr von 1 Maß Bier und 1/2 Backhendl.
Die Kosten dafür legte der Vermieter auf die Mieter um.
Kein Problem, meint das AG München. Derartige Gutscheine seien ortsüblich und angemessen. Sie stellten eine arbeitsrechtliche Sonderzahlung oder Gratifikation dar und seien daher zu den geldwerten Leistungen des Eigentümers an den Hauswart zu rechnen.
AG München Urteil vom 08.01.2007, Az.: 424 C 22865/06
Zu den Sitten und Gebräuchen bei diesem fremdländischem Fest siehe auch hier und dort.
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Komplizierte Dinge auf den Punkt gebracht (12)
Präsident Obama in der Talkshow von David Letterman.
Letterman: Wurzelt die wüste Entschlossenheit ihrer Gegner in Rassismus?
Obama: Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass ich schon vor der Wahl schwarz war.
Letterman: Wirklich? Wie lange sind sie schon ein Schwarzer?
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Kirschen können Kerne enthalten
Der Kläger nimmt die Beklagte, die eine Bäckerei und Konditorei betreibt, auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens in Anspruch. Er verzehrte am 29. Januar 2007 einen von der Beklagten hergestellten Kirschtaler, ein Gebäckstück mit Kirschfüllung und Streuselbelag. Zur Herstellung der Füllung verwendet die Beklagte Dunstsauerkirschen, die im eigenen Saft liegen und über einen Durchschlag abgesiebt werden. Beim Verzehr dieses Gebäckstücks biss der Kläger auf einen darin eingebackenen Kirschkern. Dabei brach ein Teil seines oberen linken Eckzahns ab. Für die dadurch erforderlich gewordene zahnprothetische Versorgung hatte der Kläger einen Eigenanteil von 235,60 € zu zahlen. Er begehrt Ersatz dieser Kosten sowie ein angemessenes Schmerzensgeld (Vorstellung: 200,00 €).
Das AG gab der Klage statt, die zugelassene Berufung blieb ohne Erfolg. Auf die zugelassene Revision wies der BGH die Klage ab.
Der VI. Senat stellt apodiktisch fest:
Bei einem Gebäckstück, das unter der Bezeichnung „Kirschtaler“ angeboten wird, geht der Verbraucher davon aus, dass es unter Verwendung von Kirschen hergestellt wird. Der Verbraucher weiß auch, dass die Kirsche eine Steinfrucht ist und dass ihr Fruchtfleisch mithin einen Stein (Kirschkern) enthält. Seine Sicherheitserwartung kann deshalb berechtigterweise nicht ohne weiteres darauf gerichtet sein, dass das Gebäckstück „Kirschtaler“ zwar Kirschen, aber keinerlei Kirschkerne enthält.
BGH NJW 2009, 1669
Ob der Senats-Hiwi wohl in der Beratungspause des Senats aus der nahegelegenen Bäckerei erstmal ein paar Kirsch-Gebäckstückchen holen musste?
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Zum Tode von Eduard Zimmermann
Und nun, liebe Zuschauer, bittet die Kriminalpolizei um Ihre Mithilfe. Einer der mysteriösesten Fälle der letzten Jahrzehnte betrifft das unbekannte Schicksal der Ilse Jaworski aus Plöntrup. Neue Erkenntnisse haben die Kripo ermutigt, die rätselhaften Vorgänge noch einmal in die Öffentlichkeit zu tragen. Hans-Heinz Röll mit einer Zusammenfassung des Ermittlungsstandes.
Mittwoch, 16. November 1968; kurz nach 14 Uhr
Die Spielwarenfachverkäuferin Ilse Jaworski verläßt ihr Reihenhaus am Önkelstieg, um ihren Dienst im 14 Kilometer entfernten VIVO-Markt anzutreten.
Wie immer, wenn sie spät dran ist, benutzt Ilse Jaworski mit ihrem beigen Lieferwagen der Marke „Hanomag Garant“ die Abkürzung über den Südteil des Nordfriedhofs.
Hier verliert sich ihre Spur.
21 Jahre später, am 16. November 1989 verläßt ein vornehm gekleideter Herr mit einer weißen Plastiktüte betont unauffällig den Duty-Free-Shop des Flughafengebäudes im australischen Sidney. Von nun an überschlagen sich die Ereignisse. Lies mehr…
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Die Sonntagsfrage am Montag
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Der Tor des Tages (23)
Er hat auch zuletzt immer freundlich gegrüßt, wenn man ihn traf.
Der Ansbacher Schuldirektor Franz Stark auf die Frage, ob der Amokläufer an seiner Schule ein Außenseiter und Einzelgänger gewesen sei.
Quelle: SZ
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Langsame, aber beharrlichen Mühlen (Blut für Paula II)
Ich brauche ja Blut für Paula.
Nun wollte die Gerichtsvollzieherin Ulf vorführen und hat sich zu dessen Wohnung begeben.
Ulfs Mutter hat aufgemacht: „Der ist nicht da, der ist an der Arbeit„
Unglückseeligerweise ist für den Bezirk, in dem Ulfs Arbeitsstellle liegt, ein anderer Gerichtsvollzieher zuständig – und der hatte an dem Tag keine Zeit.
Also, neuer Termin mit dem Gesundheitsamt, neuer Termin mit dem anderen Gerichtsvollzieher.
Der begibt sich zu Ulfs Arbeitsplatz. Chef: „Der ist nicht da, der hat heute Spätsicht.“
Unglückseeligerweise …
Wir kriegen ihn – ganz bestimmt!
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heimtückisch

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Die Überzeugung des Anwalts
Ebenso ist vorstellbar, dass in anwaltlichen Schreiben an die Gegenseite zwar die Überzeugtheit von der Richtigkeit des eigenen Rechtsstandpunktes dargestellt wird, jedoch in Wahrheit diese Überzeugung fehlt und die Partei im internen Beratungsgespräch auf die gegenteilige Rechtslage oder zumindest auf das Risiko, das dem eingenommenen Rechtsstandpunkt die gerichtliche Anerkennung versagt werden könnte, hingewiesen worden ist.
aus LAG Düsseldorf Anwaltsblatt 2002, 607
siehe im übrigen auch hier
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Reich ab 0,5% ?
Die frühere Wahlkampkostenerstattung ist jetzt in § 18 Parteiengesetz (staatliche Teilfinanzierung) geregelt.
Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt nach § 18 II PartG 133 Millionen EUR (absolute Obergrenze).
Übersteigen die errechneten Beträge diese Grenze, werden sie proportional gekürzt. Da die berechneten Zuwendungen regelmäßig die Obergrenze übersteigen, erhalten die Parteien derzeit jeweils einen um ca. 20 % gekürzten Betrag. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen führen  nicht zu einer Reduzierung der Parteienfinanzierung.
Eine Partei erhält jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung:
1. 0,70 EUR für jede für ihre jeweilige Liste bei der jeweils letzten Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl abgegebene gültige Stimme, sofern sie bei dieser Wahl mindestens 0,5 % (Europa- oder Bundestagswahl) bzw. mindestens 1,0 % (Landtagswahl) der für die Listen insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
2. 0,70 EUR für jede für sie in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebene gültige Stimme, wenn in einem Land eine Liste für diese Partei nicht zugelassen war und sie bei dieser Wahl mindestens 10 % der in einem Wahl- oder Stimmkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat.
3. 0,38 EUR für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten hat; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3.300 EUR je natürliche Person berücksichtigt.
Abweichend von den Nummern 1 und 2 erhalten Parteien für die von ihnen jeweils so erzielten ersten vier Millionen gültigen Stimmen 0,85 € je Stimme.
Für Parteien nationaler Minderheiten gelten die in den Nummern 1 und 2 vorgesehenen Mindeststimmzahlen nicht.
Bei der BTW 2005 bekam die NPD (als größte der Kleinen) 748.568 Zweitstimmen (=1,6%). Ihr stand daher rechnerisch eine jährliche Zuwendung von 509.026,24 € (748.568 x 0,85 € = 636.282,28, davon 80%= 509.026,24)  zu.
Aber: Es gilt die realtive Obergrenze.
Für jede einzelne Partei dürfen  die staatlichen Finanzierungsmittel nicht höher sein als die von ihr selbst erwirtschafteten Mittel.
Gute Wahlergebnisse allein genügen für den übigen staatlichen Geldfluss also nicht, es müssen auch Mitgliedsbeiträge und/oder Spenden hinzukommen.
Lukrativ ist möglicherweise das Antreten als Einzelkandidat:
Parteiunabhängige Bewerber, die bei einer Bundestagswahl mindestens 10 % der in einem Wahlkreis abgegebenen gültigen Erststimmen erreicht haben, erhalten je gültige Stimme 2,80 EUR, die nicht auf die 133 Mio EUR Obergrenze angerechnet werden (§ 49b BWahlG)
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Kurz geklickt zum Wochenende (22)
Urlaubsrasen
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Moderne Fahndungsmethoden der Dorfpolizei
Dieb zeigt Ortsschild im Internet
Ein 19-jähriger Worpsweder posierte mit einem gestohlenen Ortsschild im Internet – und wurde von der Polizei ertappt. Dass die Ortseingangstafel fehlte fiel den Beamtem auf. Sie wurden im Internet fündig. Nach Polizeiangaben räumte der 19-Jährige den Diebstahl ein und brachte das Schild zurück.
gefunden bei dem Blog aus dem Teufelsmoor
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Harald Schmidt ist zu Ende
Ist er auch am Ende?
Der Eingangspolit-Standup übertraf den Unterhaltungswert des Kanzlerduells nur sehr geringfügig.
Die Groisnummer war eine misslungene Loriot-Adaption, uninspiriert und im übrigen zu schnell vorgetragen.
Grupp konnte nur das Gleiche erzählen, was er immer erzählt, wenn er das Gleiche gefragt wird.
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Nachfrage an Herrn Seipenbusch
Sehr geehrter Herr Seipenbusch,
Als Sie den Fragebogen der Zeitung Junge Freiheit ausgefüllt haben, war Ihnen Sie zu diesem Zeitpunkt die politische Ausrichtung dieser Zeitung bekannt?
Wenn ja,
- warum haben Sie es trotzdem getan?
- haben Sie Ihren Stellvertreter Popp von Ihrem Wissensstand um diese Zeitung in Kenntnis gesetzt?
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Der Blick auf Neuschwanstein
Die Wohnungen der Antragsteller gehören zu einem Mehrfamilienhaus in Osterreinen (Gemeinde Rieden am Forggensee) und bieten bislang von ihren Balkonen und Fenstern aus eine freie Sicht auf den Forggensee, die Bergkulisse und das – zur Nachtzeit illuminierte – Schloss Neuschwanstein. Nach Auffassung der Eigentümer ist dieser Fernblick einzigartig und daher besonders schützenswert. Nachdem ihre Nachbarn Anfang August mit den Bauarbeiten für ein (weiteres) Mehrfamilienhaus begonnen hatten, das die Sicht auf Neuschwanstein zu versperren droht, begehrten sie deshalb vom Gericht einen einstweiligen Baustopp.
 Die 4. Kammer des VG Augsburg lehnte den Antrag jedoch ab. Im Regelfall werde eine freie Aussicht durch das öffentliche Baurecht nicht geschützt. Zwar habe der VGH München in der Vergangenheit Ausnahmen anerkannt, sofern ein besonders wertvoller, den Grundstückswert erheblich mitbestimmender Ausblick wesentlich beeinträchtigt ist und es dem neuen Bauherrn in der konkreten Situation auch zumutbar erscheint, darauf Rücksicht zu nehmen. Eine solche Ausnahme liege aber in diesem Fall nicht vor. Der besondere Reiz des Ausblicks ergebe sich aus dem Zusammenspiel des Forggensee mit dem Bergpanorama; dieser Anblick gehe den Antragstellern aber durch den benachbarten Neubau nicht völlig verloren, da ihnen der Blick auf den See und einen Großteil der Ammergauer und Allgäuer Alpen verbleibe. Wenngleich dem mehrere Kilometer entfernten Schloss Neuschwanstein ein hoher Bekanntheitsgrad zukomme, trage es – ebenso wie beispielsweise das Hohe Schloss zu Füssen oder Schloss Hohenschwangau – lediglich zur optischen Abwechslung bei. Da auch keine erdrückende Riegel- oder Einmauerungseinwirkung von dem neuen, relativ kleinen Bauvorhaben mit zwei Wohneinheiten und zwei Ferienwohnungen ausgehe, seien die Eigentümer der vorhandenen Häuser zur Duldung verpflichtet, so das Gericht.
VG Augsburg, Beschl. v. 31. 8. 2009 – Au 4 S 1084/09
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Scheidungsquote in deutschen Großstädten
Die Zahlen geben an, wie viele Scheidungsfälle im Jahr 2008 auf 1000 Einwohner der größten Städte Deutschlands entfielen.
1. Aachen 4,32
2. Osnabrück 4,01
3. Mönchengladbach 3,51
4. Leverkusen 3,47
5. Oldenburg 3,44
6. Krefeld 3,23
7. Halle (Saale) 3,04
8. Oberhausen 3,02
9. Bonn 3,01
10. Mülheim (Ruhr) 2,91 Lies mehr…
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Und noch ein Leichtmatrose
Jens Seipenbusch, Bundesvorsitzender der Piraten, hat der Jungen Freiheit kein Interview gegeben, sondern – noch schlimmer – einen unpolitisch seichten Boulevard-Fragebogen der Zeitung ausgefüllt, den diese jetzt veröffentlicht.
Man darf gespannt sein, was Seipenbusch als Entschuldigung einfällt.
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